Recht, Verwaltung nicht zuständigWDG;
nicht befugt, maßgebend
nicht befugt, maßgebend
Grammatik: ohne Steigerung
in gegensätzlicher Bedeutung zu kompetent (1)
Kollokationen:
in Präpositionalgruppe/-objekt: jmdn., sich für inkompetent erklären
Beispiele:
Ministeriumssprecher Jochen Cholin hatte den BRH
(= Bundesrechnungshof) für
inkompetent erklärt, sich über den Bedarf der
Bundeswehr an Großraum‑ Transportflugzeugen zu äußern. [Der Tagesspiegel, 08.03.2002]
Der Untersuchungsrichter Desmure hatte wegen des Verdachts der
illegalen »Entsendung« von Angestellten des Rathauses von Paris als
Mitarbeiter in die RPR‑Parteizentrale ermittelt. Er sah sich am Ende seiner
Ermittlungen gezwungen, sich unter Berufung auf Artikel 105 für
»inkompetent« zu erklären. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 19.04.2001]
Juristisch ist das Urteil [zum Urheberrecht von Fotojournalisten] nicht nachvollziehbar, weil der Richter
sich zunächst als inkompetent für die
urheberrechtliche Beurteilung der digitalen Technik eingestuft hatte und den
Fall schnellstmöglich in die nächste Instanz schieben wollte. [Die Zeit, 29.08.1997]
Zugleich verzichten die wenigen namhaft zu
machenden Verantwortlichen – die Minister – immer häufiger auf die eigene
Glaubwürdigkeit, indem sie sich selbst für
inkompetent erklären und auf die Zuständigkeit
des anonymen transnationalen EG‑Apparats verweisen. [Der Spiegel, 15.03.1993]