Interesse
n.
‘Anteil, Teilnahme, Aufmerksamkeit, Bedeutung, Belang, Neigung, Vorteil’.
Frühnhd.
interesse
‘entgangener Nutzen, erwachsener Schaden’
(15. Jh.)
ist eine Entlehnung von
mlat.
interesse
‘aus Ersatzpflicht entstandener Schaden’,
auch
‘Zinsen’
(13. Jh.),
einem Wort der Rechtssprache,
Substantivierung des Infinitivs
lat.
interesse
‘dazwischen sein, verschieden sein, gegenwärtig sein, Anteil nehmen’
(vgl.
lat.
esse
‘sein’
und s.
inter-1).
Aus dem rechtssprachlichen Gebrauch
entwickelt sich im 16. Jh. die Verwendung des Ausdrucks sowohl für
‘Zinsen’
(aus der Position des Ersatzpflichtigen, der zu bezahlen hat)
als auch für
‘Nutzen, Vorteil, Gewinn’
(aus der Position des Gläubigers, an den Ersatz gezahlt wird).
Daran schließen sich spätere Bedeutungen (17. Jh.) an wie
‘Gewinnsucht, Eigennutz, persönliche Belange’,
vgl.
im eigenen Interesse
(19. Jh.),
seine,
jmds. Interessen wahrnehmen.
Im 18. Jh. übernimmt
Interesse
die im
Frz. entwickelte Bedeutung
‘Aufmerksamkeit, Anteilnahme, Reiz, Neigung’;
vgl.
frz.
intérêt
‘Beachtung, Aufmerksamkeit, Teilnahme’,
mfrz.
interest
‘Beachtung (des persönlichen Vorteils)’,
afrz.
interest
‘Nachteil, Schaden’,
aus gleichbed.
mlat.
interest,
einer Substantivierung von
lat.
interest
‘es ist von Wichtigkeit’.
interessieren
Vb.
‘Aufmerksamkeit, Anteilnahme erwecken’
(17. Jh.);
früher bezeugt ist
interessiert
Part.adj.
‘auf seinen Vorteil bedacht’
(16. Jh.),
‘aufmerksam, voller Anteilnahme’
(18. Jh.).
Interessent
m.
‘Beteiligter, Bewerber’
(Anfang 17. Jh.),
mlat.
interessens
(Genitiv
interessentis).
interessant
Adj.
‘reizvoll, Anteilnahme, Aufmerksamkeit erregend’
(18. Jh.),
frz.
intéressant.