intervenieren
Vb.
‘einschreiten, vermitteln’,
im 17. Jh. entlehnt aus gleichbed.
frz.
intervenir,
das seinerseits
lat.
intervenīre
(
interventum)
‘dazwischen-, dazukommen, hindernd oder vermittelnd eingreifen, für jmdn. eintreten’
folgt.
Doch wird der Ausdruck der Diplomatensprache
erst im 19. Jh. geläufig
und nimmt vornehmlich die Bedeutung
‘sich in die Angelegenheiten eines anderen Staates einmischen’
an.
Gleiches gilt für
Intervention
f.
‘Vermittlung, Einmischung’,
frz.
intervention,
nach
lat.
interventio
(Genitiv
interventiōnis).
Intervenient
m.
‘wer (juristisch) vermittelt, sich einmischt’,
nach
lat.
interveniēns
(Genitiv
intervenientis),
Part. Präs. zu
intervenīre,
und
Intervent
m.
‘Staat, der sich in die inneren Angelegenheiten eines anderen einmischt’
(beide 19. Jh.).
Intervent
wird nach 1945
durch den Einfluß
russ. Übersetzungsliteratur aktiviert;
vgl.
russ.
intervént
(
интервент).