kasteien
Vb.
(meist reflexiv)
‘sich als religiöse Bußübung körperliche Schmerzen zufügen, Entbehrungen auferlegen’,
übertragen
‘aus einem bestimmten Grunde strenge Selbstzucht üben, enthaltsam leben’.
Ahd.
kestigōn
(8. Jh.),
mhd.
kestigen
‘sich aus religiöser Überzeugung züchtigen, quälen, büßen lassen, strafen’
ist entlehnt aus
lat.
castīgāre
‘zurechtweisen, rügen, züchtigen, strafen’,
eigentlich
‘zu einer moralischen, keuschen Lebensweise anhalten’,
zu
lat.
castus
‘enthaltsam, moralisch rein, keusch’
(s.
Kaste
und
Inzest);
die religiöse Bedeutung
entwickelt sich im
Kirchenlat. des 5. Jhs.
Neben umgelautetem
mhd.
kestigen
steht
md.
und
niederrhein.
kastīgen,
das lautgerecht
(über
casteyen,
Luther)
zu
nhd.
kasteien
führt.