kurz Adj. ‘von geringer Ausdehnung in Länge oder Zeit’. Das Adjektiv
ahd. (9. Jh.),
mhd. kurz ist vor der hd. Lautverschiebung entlehnt aus
lat. curtus ‘verkürzt, gestutzt, verstümmelt’, einer Partizipialbildung zu der unter
scheren1 (s. d.) angegebenen Wurzel
ie. *(s)ker(ə)- ‘schneiden’. Daneben begegnet
ahd. kurt, das entweder als alte, unverschobene Form oder als Neuentlehnung anzusehen ist. Aus dem
Lat. stammen auch
anfrk. kurt,
mnd. kort,
mnl. cort,
nl. kort. Dazu die Wendungen
über kurz oder lang ‘früher oder später’,
mhd. über kurz oder über lanc,
ahd. noh ubar lang noh ubar kurz (um 1000);
den kürzeren ziehen ‘im Nachteil sein, verlieren’, eigentlich wohl ‘beim Losen das kürzere Stäbchen ziehen und damit verlieren’ (16. Jh.). –
Kürze f. ‘Zustand des Kurzseins’,
ahd. kurtī (9. Jh.),
kurzī (10. Jh.),
mhd. kürze.
kürzen Vb. ‘kurz machen, Länge wegnehmen’,
ahd. kurzen (9. Jh.),
mhd. kürzen; dazu
abkürzen Vb. (15. Jh.),
verkürzen Vb. mhd. verkürzen.
Kürzung f. spätmhd. kurzunge.
kürzlich Adj. meist Adv. ‘vor kurzer Zeit, neulich’,
ahd. kurzlīh (9. Jh.),
mhd. kurzlich ‘kurz’.
kurzfristig Adj. ‘für kurze Zeit, schnell’ (19. Jh.).
Kurzschluß m. unbeabsichtigte Verbindung von zwei gegeneinander unter Spannung stehenden elektrischen Leitern ohne zwischengeschalteten Widerstand (19. Jh.), dazu
Kurzschlußhandlung f. ‘unüberlegte, übereilte Handlung’ (20. Jh.).
kurzum Adv. ‘um es kurz zu machen’ (16. Jh.); vgl.
mnd. kortümme ‘durchaus’.
Kurzwaren Plur. ‘kleiner Nähbedarf’ (19. Jh.), älter
kurze Waren (18. Jh.),
kürzere Waren (17. Jh.), eigentlich ‘Waren, die nicht mit der Elle gemessen werden’, daher anfangs auch Eisenwaren u. ä. umfassend.
Kurzweil f. ‘die Zeit vertreibende, Vergnügen bereitende Unterhaltung’,
mhd. kurz(e)wīle ‘kurze Zeit, Unterhaltung, Vergnügen’; dazu
kurzweilig Adj. ‘unterhaltsam’,
mhd. kurzwīlec.
Kurzwelle f. elektromagnetische Welle von kurzer Wellenlänge (1. Hälfte 20. Jh.).
Kürzel n. ‘stenographisches Zeichen, Sigel’ (20. Jh.).
kurzerhand Adv. ‘schnell entschlossen, ohne lange zu überlegen’ (18. Jh.), nach rechtssprachlichem
lat. brevī manū.