Möbel
n.
‘zum Sitzen, Liegen oder als Behältnis dienender Einrichtungsgegenstand’.
Aus
vlat.
*mobilis
‘beweglich’
(statt
lat.
mōbilis,
s.
↗
mobil;
Verkürzung des Tonvokals wohl durch Einwirkung des zugrundeliegenden Verbs
lat.
movēre
‘bewegen’)
entwickelt sich das gleichbed. Adjektiv
afrz.
mueble,
afrz.
frz.
meuble.
Dessen Substantivierung erscheint als juristischer Terminus für
‘bewegliche Habe’
(entsprechend
mlat.
mobile,
mobilia
statt
spätlat.
rēs mōbilēs,
s.
↗
Mobilien),
woraus
frühnhd.
mubel,
mübel,
möbel
(15./16. Jh.,
in Rechtstexten des Moselgebiets).
Außerhalb des terminologischen Bereichs
wandelt sich die Bedeutung von
frz.
meuble
zu
‘Haushaltsgegenstand, Hausrat’
(15./16. Jh.),
‘Einrichtungsgegenstand’
(17. Jh.).
Hierauf beruht die vom frühen 17. Jh. an belegte Entlehnung
Meubles
‘Hausrat’,
seit dem 18. Jh.
‘Einrichtungsgegenstände’,
die durch Austausch der Pluralendung
(
Meublen,
1688)
und Umlautschreibung
(
Möbeln,
18. Jh.;
Möbel,
19. Jh.)
zunehmend eingedeutscht wird.
Das 18. Jh. kennt auch die Singularformen
Meuble,
Möble,
Möbel,
anfangs mit femininem,
in der 2. Jahrhunderthälfte mit neutralem Genus;
der Singular ist jedoch bis in die Gegenwart wenig gebräuchlich
(dafür
Möbelstück,
19. Jh.).
möblieren
Vb.
‘einrichten, mit Möbeln ausstatten’,
bis ins 18. Jh. allgemein
meubli(e)ren,
ist eine Bildung des ausgehenden 17. Jhs. im Anschluß an
frz.
meubler
(zu
frz.
meuble,
s. oben).
Attributive Verwendung des Part. Prät. wird in der Fügung
möbliertes Zimmer
‘nur mit vollständiger Einrichtung vermietetes Zimmer’
(2. Hälfte 18. Jh.)
geläufig;
dazu,
von Berlin ausgehend und wohl zunächst im Scherz geprägt,
ein möblierter Herr
‘Mieter eines möblierten, d. h. vollständig eingerichteten Zimmers’
(um 1900).
Ein von
Campe
1809 als Ersatzwort vorgeschlagenes
möbeln
bleibt ohne Nachfolge,
lebt aber in den der Alltagssprache angehörenden Präfixbildungen
aufmöbeln
Vb.
‘aufmuntern, neu beleben’
(1. Hälfte 19. Jh.,
vielleicht die Vorstellung vom Aufarbeiten alter Möbel aufgreifend,
Anknüpfungsmöglichkeiten bietet jedoch auch
die Semantik des Adjektivs
↗
mobil,
s. d.)
und
vermöbeln
Vb.
‘verprügeln’
(Mitte 19. Jh.),
älter in der ursprünglich studentischen Verwendung
‘vergeuden, durchbringen, zu Geld machen’
(vgl. studentensprachliches
möbeln
‘Geld ausgeben’,
beide Mitte 18. Jh.),
die vermutlich unter dem Einfluß des Rechtsausdrucks
↗
Mobilien
‘bewegliche (und damit leichter zu veräußernde) Habe’
(s. d.)
steht.