Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

ob

Grammatik Konjunktion
Aussprache  [ɔp]
Mehrwortausdrücke  und ob
eWDG

Bedeutungen

1.
Grammatik: leitet einen indirekten Fragesatz ein, der Ungewissheit oder Zweifel ausdrückt
Beispiele:
ich weiß nicht, ob er krank ist
es ist noch unsicher, ob sie die Arbeit übernehmen wird
seine plötzliche Frage, ob er abreisen könne, hatte keiner erwartet
ob ich doch lieber zu Hause bleibe?
ob wir es schaffen?
2.
als ob
siehe auch als (II 2 b)
3.
dichterisch ob … auch, schon, gleich (= obgleich, wenn auch)
Grammatik: leitet einen konzessiven Gliedsatz ein
Beispiele:
sie aß, ob es auch nicht anschlug [ Th. MannBuddenbrooks1,29]
Noch liebte Chiano Concita, ob er schon anfing, sie zu hassen [ KolbSchaukel107]
ob er gleich um fremdes Gut jahrelang stritt, sein Begehren griff nicht nach Frieden des Gewinns [ MusilDrei Frauen39]
4.
ob … oderverbindet zwei Möglichkeiten, die für das Hauptgeschehen gleichgültig sind
Beispiele:
ob ich gewonnen habe oder nicht, ich kaufe wieder ein Los
Der Vorschlag bedroht mich, Polizeiwachtmeister, ob die Dame nun verrückt ist oder nicht [ DürrenmattBesuch2]
ob + Adjektiv, ob + Adjektiv (= sowohl … als auch)
Beispiel:
ob jung, ob alt, alle saßen während der Olympischen Spiele vor dem Fernsehschirm
5.
salopp und ob! (= aber natürlich, allerdings!)Antwort auf eine Entscheidungsfrage
Grammatik: stets betont
Beispiele:
»seid ihr auf den höchsten Berg geklettert?« »Und ob
»das war wohl gestern abend sehr interessant?« »Na, und ob
»… Der kümmert sich doch, oder?« »Und ob der sich kümmert! …« [ H. KantAula119]
Antwort auf eine negierte Entscheidungsfrage oder Aussage   doch!
Beispiele:
»hast du keinen Hunger mehr?« »Und ob
»der Flieder blüht noch nicht.« »Und ob (der blüht)!«
Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat B1.
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

ob2 · obwohl · obgleich · obschon · obzwar
ob2 Konj. die bis in die Gegenwart indirekte Fragen, in älterer Zeit auch konditionale (‘wenn, falls’) und konzessive (‘wenn auch, obwohl’) Gliedsätze einleitet; ahd. ibu (8. Jh.), dann (durch Vokalveränderung und -umstellung, wenn nicht auf anderer Grundform beruhend) Varianten wie ibi, ubi, ube, oba, mhd. ob(e), op (frühmhd. ube) ‘ob, wenn (auch)’, asächs. ef, of, mnd. of, ef und (durch Vermischung mit den mnd. Formen für oder, s. d.) oft(e), eft(e) ‘ob, wenn’, anfrk. of ‘wenn’, mnl. of, jof ‘ob, wenn (auch)’, nl. of ‘ob, als’, afries. (i)ef, gef, (i)of, ieft ‘wenn’, aengl. gif, engl. if ‘ob, wenn (auch)’, anord. ef, if ‘wenn’, got. ibai, iba ‘ob denn, etwa, wohl, daß nicht’. Für die im Germ. bezeugten Verwendungen scheint man von einer den Zustand der Ungewißheit kennzeichnenden Partikel ausgehen zu können, deren Herleitung aber unklar bleibt. Der Wortanfang läßt wahrscheinlich den Pronominalstamm ie. *e-, *i- (mit ursprünglich demonstrativer Funktion, s. er, es) erkennen, doch weisen die westgerm. Formen mit j-, i-, g-Anlaut, die got. jabai ‘wenn’ entsprechen, auf Einflüsse des Relativstamms ie. *i̯o-. Der mit dem Labial beginnende zweite Wortteil könnte wie enklitisches got. ba ‘wenn’ zu awest. ‘fürwahr’, griech. phḗ (φή, φῆ) ‘wie, gleichwie’, armen. ba, bay ‘gewiß, freilich’, aslaw. bo ‘denn, nun, also’, lit. ba ‘denn, ja’ gestellt und an die Beteuerungs- und Hervorhebungspartikel ie. *bhē̌, *bhō̌ angeschlossen werden, falls nicht ie. *bhō(u) ‘beide’ (zweites Glied von ie. *ambhō(u), s. beide) zugrunde liegt. Im Dt. eröffnet die Konjunktion seit den frühesten Zeugnissen abhängige Fragesätze, mit denen Zweifel an der Wahrheit eines Sachverhalts oder Streben nach Gewißheit zum Ausdruck gebracht werden; dabei wird (schon mhd.) der regierende Satz gelegentlich erspart, so vor allem bei verwundertem Wiederholen des Wortlauts einer absurden Frage (Ob ich diese Stadt kenne? Ich bin ja dort aufgewachsen.), woraus sich wiederum umgangssprachliches Und ob! als nachdrückliche Bejahung einer Entscheidungsfrage erklärt. Konditionaler Gebrauch ist im Ahd. und Mhd. üblich, seit frühnhd. Zeit wird ob jedoch in diesem Sinne zunehmend durch wenn (s. d.) verdrängt und begegnet im 18./19. Jh. nur noch vereinzelt; es bleibt lebendig in der Verbindung mhd. nhd. als ob ‘wie wenn’ (bei angenommenem Vergleich, wo im Mhd. ob(e) bzw. als(ō) auch allein stehen kann). In den ältesten dt. Sprachstufen ermöglicht die Konjunktion außerdem den Anschluß von Konzessivsätzen; später tritt häufig ein die Einräumung verdeutlichendes Adverb hinzu, das im Nhd. mit ob zusammenwächst und allenfalls in feierlich-altertümlicher Rede noch abgetrennt wird. Daher die zusammengesetzten Konjunktionen obwohl (17. Jh.), älter obwoln, ob wol (16. Jh.), ob(e) … wol(e) (15. Jh.); obgleich (16. Jh.), bis ins 18. Jh. daneben ob gleich, ob … gleich (16. Jh.); obschon (16. Jh.), bis ins 18. Jh. auch ob schon (16. Jh.), ob … schon (15. Jh.), mhd. (vereinzelt) obe schōne; obzwar (Ende 18. Jh.), zuvor ob zwar (17. Jh.), ob … zwar (16. Jh.).
Zitationshilfe
„ob“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/ob#1>.

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ob

Grammatik Präposition
Aussprache  [ɔp]
Wortbildung  mit ›ob‹ als Erstglied: Obacht · Obfrau · Obleute · Oblicht · Obmann
 ·  mit ›ob‹ als Letztglied: darob

Bedeutungsübersicht+

  1. 1. [gehoben, veraltend] aufgrund von, wegen
  2. 2. über, oberhalb von
eWDG

Bedeutungen

1.
gehoben, veraltend aufgrund von, wegen
Grammatik: mit Genitiv
veraltetGrammatik: mit Dativ
Beispiele:
sei mir ob dieser Worte nicht böse!
Ob solch unmönchischen Verhaltens zur Rede gestellt, antwortete er [ UhseTagebuch123]
Im ersten Augenblick wollte mich ein Lächeln ankommen, ob des schülerhaften Ernstes [ GoesGabe22]
2.
über, oberhalb von
veraltet, schweizerischGrammatik: mit Dativ
Beispiele:
Rothenburg ob der Tauber
Wie eine einzige Gewitterdecke hing alles ob den Häuptern [ FedererBerge387]
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

ob1 · Obacht · beobachten · Obdach · obdachlos · Obhut · Obmann · obliegen · Obliegenheit · obsiegen · obwalten · obgedacht · obgemeldet · obberührt · obgenannt
ob1 Präp. ‘wegen, auf Grund’, heute ungebräuchlich, jedoch bis ins jüngere Nhd. noch in gehobener oder altertümelnder Ausdrucksweise; die ursprüngliche Funktion der aus einem lokalen Adverb hervorgegangenen Präposition, ein räumliches Verhältnis anzugeben (‘oberhalb von’, vgl. den Ortsnamen Rothenburg ob der Tauber), ist nur im Schweiz. länger bewahrt, während sich sonst nahe verwandtes über (s. d.) durchsetzt. Reste des adverbiellen Gebrauchs begegnen im präfixartigen ersten Glied nominaler und verbaler Komposita (s. unten). Ahd. oba (8. Jh.), mhd. ob(e) Adv. ‘oben, oberhalb’, Präp. ‘über, oberhalb von’, aengl. ufe- (in ufeweard Adj. ‘aufwärts gerichtet, ansteigend, höher, später’, Subst. ‘Oberteil, Außenseite’), anord. of Präp. Adv. ‘auf, über, durch, zwischen, wegen, gegen’, got. uf Präp. ‘unter’ gehen wie aind. úpa ‘gegen, hin, zu’, apers. upā̌ ‘hin, bei, in’, griech. hypó (ὑπό) Präp. ‘unter’, hýpo (ὕπο) Adv. ‘unten’, lat. sub Präp. ‘unter’ auf ie. *upo, *up, *eup ‘unten an etw. heran’, dann ‘(von unten) hinauf, über’ (s. auch auf) zurück. – Obacht f. ‘Aufmerksamkeit, Beachtung, Vorsicht’ (Anfang 17. Jh.), namentlich im Obd. verbreitete Zusammensetzung mit Acht2 (s. d., daneben älteres Aufacht, zuerst 16. Jh.); heute vor allem in der Fügung Obacht geben ‘achtgeben, aufpassen’ (19. Jh., älter auch etw. in Obacht nehmen, halten, 17. Jh.); dazu beobachten Vb. ‘(über einen längeren Zeitraum) aufmerksam und genau betrachten, im Auge behalten, einhalten, sorgfältig beachten’ (Mitte 17. Jh., bis Ende des 18. Jhs. auch obachten), im wissenschaftlichen Sprachgebrauch häufig für lat. observāre, frz. observer (s. Observatorium). Obdach n. ‘(vorübergehende) Unterkunft, Bleibe’, ahd. obthah ‘Dach, schützende Einfriedung’ (10. Jh.), mhd. ob(e)dach ‘Dach, Unterkunft, Schutz, Überzug, Baumkrone’, im jüngeren Nhd. meist auf die Sphäre gehobenen Stils beschränkt; dazu von der Verwaltungssprache ausgehendes obdachlos Adj. ‘wohnungslos, ohne Bleibe’ (2. Hälfte 19. Jh., vgl. Asyl für Obdachlose, Ende 19. Jh., Obdachlosenasyl, 20. Jh.). Obhut f. ‘fürsorgliche Beaufsichtigung’ (Mitte 17. Jh.), intensivierende Zusammensetzung mit Hut2 f. (s. d.). Obmann m. ‘wer anderen übergeordnet ist, sie vertritt, Anführer, Vorsteher, Vertrauensmann’, auch ‘Schiedsrichter’, mhd. obeman; im Rechtswesen des 19./20. Jhs. Bezeichnung für den Vorsitzenden und Sprecher der Geschworenen. Als Pluralform steht Obleute (seit Ende 14. Jh.) neben Obmänner. obliegen Vb. heute nur geläufig in unpersönlicher Verwendung etw. obliegt jmdm. ‘etw. ist jmds. (dienstliche) Aufgabe’ (so seit Ende 19. Jh., zuerst obd.; älter etw. liegt jmdm. ob, um 1600), früher ebenfalls jmd. obliegt einer Sache, liegt einer Sache ob ‘jmd. beschäftigt sich mit einer Sache, befleißigt sich ihrer’ (16. Jh.), wohl nach den entsprechenden Gebrauchsweisen von lat. incumbere ‘sich worauf legen, werfen, auf jmdm. lasten’ (spätlat. ‘jmds. Aufgabe sein’); voraus geht ahd. oba liggen ‘obenauf liegen’ (9. Jh.), mhd. obe (ge)ligen ‘oben liegen, die Oberhand gewinnen, siegen, überwinden’, noch fortlebend in frühnhd. obliegen, dann im Nhd. in diesen Bedeutungen nicht mehr üblich. Zum Verb im neueren Sinne stellt sich Obliegenheit f. ‘Aufgabe, Pflicht’ (Ende 17. Jh., den seit Beginn des 16. Jhs. gebräuchlichen substantivierten Infinitiv das Obliegen ablösend). Veraltende Bildungen sind obsiegen Vb. ‘den Sieg davontragen’ (15. Jh.) und obwalten Vb. ‘die Herrschaft ausüben, lenken, leiten’, dann ‘herrschen, vorhanden sein’ (18. Jh.), die höchstens noch in gewählter Rede vorkommen, ferner vorwiegend kanzleisprachliche Partizipialadjektive wie obgedacht, obgemeldet, obberührt (16. Jh.), obgenannt (18. Jh.) ‘oben erwähnt’.
Zitationshilfe
„ob“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/ob#2>.

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