ob1
Präp.
‘wegen, auf Grund’,
heute ungebräuchlich,
jedoch bis ins jüngere
Nhd.
noch in gehobener oder altertümelnder Ausdrucksweise;
die ursprüngliche Funktion
der aus einem lokalen Adverb hervorgegangenen Präposition,
ein räumliches Verhältnis anzugeben
(‘oberhalb von’,
vgl. den Ortsnamen
Rothenburg ob der Tauber),
ist nur im
Schweiz. länger bewahrt,
während sich sonst nahe verwandtes
über
(s. d.)
durchsetzt.
Reste des adverbiellen Gebrauchs
begegnen im präfixartigen ersten Glied
nominaler und verbaler Komposita
(s. unten).
Ahd.
oba
(8. Jh.),
mhd.
ob(e)
Adv.
‘oben, oberhalb’,
Präp.
‘über, oberhalb von’,
aengl.
ufe-
(in
ufeweard
Adj.
‘aufwärts gerichtet, ansteigend, höher, später’,
Subst.
‘Oberteil, Außenseite’),
anord.
of
Präp. Adv.
‘auf, über, durch, zwischen, wegen, gegen’,
got.
uf
Präp.
‘unter’
gehen wie
aind.
úpa
‘gegen, hin, zu’,
apers.
upā̌
‘hin, bei, in’,
griech.
hypó
(
ὑπό)
Präp.
‘unter’,
hýpo
(
ὕπο)
Adv.
‘unten’,
lat.
sub
Präp.
‘unter’
auf
ie.
*upo,
*up,
*eup
‘unten an etw. heran’,
dann
‘(von unten) hinauf, über’
(s. auch
auf)
zurück.
–
Obacht
f.
‘Aufmerksamkeit, Beachtung, Vorsicht’
(Anfang 17. Jh.),
namentlich im
Obd. verbreitete Zusammensetzung mit
Acht2
(s. d.,
daneben älteres
Aufacht,
zuerst 16. Jh.);
heute vor allem in der Fügung
Obacht geben
‘achtgeben, aufpassen’
(19. Jh.,
älter auch
etw. in Obacht nehmen,
halten,
17. Jh.);
dazu
beobachten
Vb.
‘(über einen längeren Zeitraum) aufmerksam und genau betrachten, im Auge behalten, einhalten, sorgfältig beachten’
(Mitte 17. Jh.,
bis Ende des 18. Jhs. auch
obachten),
im wissenschaftlichen Sprachgebrauch häufig für
lat.
observāre,
frz.
observer
(s.
Observatorium).
Obdach
n.
‘(vorübergehende) Unterkunft, Bleibe’,
ahd.
obthah
‘Dach, schützende Einfriedung’
(10. Jh.),
mhd.
ob(e)dach
‘Dach, Unterkunft, Schutz, Überzug, Baumkrone’,
im jüngeren
Nhd. meist auf die Sphäre gehobenen Stils beschränkt;
dazu von der Verwaltungssprache ausgehendes
obdachlos
Adj.
‘wohnungslos, ohne Bleibe’
(2. Hälfte 19. Jh.,
vgl.
Asyl für Obdachlose,
Ende 19. Jh.,
Obdachlosenasyl,
20. Jh.).
Obhut
f.
‘fürsorgliche Beaufsichtigung’
(Mitte 17. Jh.),
intensivierende Zusammensetzung mit
Hut2
f.
(s. d.).
Obmann
m.
‘wer anderen übergeordnet ist, sie vertritt, Anführer, Vorsteher, Vertrauensmann’,
auch
‘Schiedsrichter’,
mhd.
obeman;
im Rechtswesen des 19./20. Jhs.
Bezeichnung für den Vorsitzenden und Sprecher der Geschworenen.
Als Pluralform steht
Obleute
(seit Ende 14. Jh.)
neben
Obmänner.
obliegen
Vb.
heute nur geläufig in unpersönlicher Verwendung
etw. obliegt jmdm.
‘etw. ist jmds. (dienstliche) Aufgabe’
(so seit Ende 19. Jh.,
zuerst
obd.;
älter
etw. liegt jmdm. ob,
um 1600),
früher ebenfalls
jmd. obliegt einer Sache,
liegt einer Sache ob
‘jmd. beschäftigt sich mit einer Sache, befleißigt sich ihrer’
(16. Jh.),
wohl nach den entsprechenden Gebrauchsweisen von
lat.
incumbere
‘sich worauf legen, werfen, auf jmdm. lasten’
(
spätlat.
‘jmds. Aufgabe sein’);
voraus geht
ahd.
oba liggen
‘obenauf liegen’
(9. Jh.),
mhd.
obe (ge)ligen
‘oben liegen, die Oberhand gewinnen, siegen, überwinden’,
noch fortlebend in
frühnhd.
obliegen,
dann im
Nhd. in diesen Bedeutungen nicht mehr üblich.
Zum Verb im neueren Sinne stellt sich
Obliegenheit
f.
‘Aufgabe, Pflicht’
(Ende 17. Jh.,
den seit Beginn des 16. Jhs. gebräuchlichen
substantivierten Infinitiv
das Obliegen
ablösend).
Veraltende Bildungen sind
obsiegen
Vb.
‘den Sieg davontragen’
(15. Jh.) und
obwalten
Vb.
‘die Herrschaft ausüben, lenken, leiten’,
dann
‘herrschen, vorhanden sein’
(18. Jh.),
die höchstens noch in gewählter Rede vorkommen,
ferner vorwiegend kanzleisprachliche Partizipialadjektive wie
obgedacht,
obgemeldet,
obberührt
(16. Jh.),
obgenannt
(18. Jh.)
‘oben erwähnt’.