Pakt
m.
‘Vertrag, Übereinkunft, (schriftliche, mündliche) Vereinbarung, politisches oder militärisches Bündnis’
wird in die Kanzleisprache (Mitte 15. Jh.) entlehnt aus
lat.
pactum
‘Vertrag, Vergleich, Verabredung’
(bis ins 18. Jh. auch in
lat. Form);
s. auch
↗
Pacht.
Lat.
pactum
ist das substantivierte Part. Perf. Neutr. von
lat.
pacīscere
(jünger
pacīscī)
bzw. von wohl zugrundeliegendem
pacere
‘ein Übereinkommen treffen, einen Vertrag schließen’,
die zur Wortgruppe von
lat.
pāx
(Genitiv
pācis)
‘Frieden’,
pangere
(
pānctum,
pāctum)
‘befestigen, einschlagen’
gehören.
paktieren
Vb.
‘einen Pakt schließen, ein Abkommen treffen’,
abschätzig
‘gemeinsame Sache machen’
(16. Jh.);
vgl.
mlat.
pactare.