Parlament
n.
‘aus Wahlen hervorgegangene gesetzgebende Körperschaft eines demokratischen Staates, Abgeordnetenhaus’,
mhd.
parlament,
parlemunt
‘Besprechung, Verhandlung, Versammlung’
(2. Hälfte 13. Jh.),
wohl unter Einfluß von
mlat.
parlamentum
‘(feierliche) Besprechung, Unterredung’
entlehnt aus
afrz.
parlement
‘Unterredung, (Gerichts)verhandlung, Gerichtshof, Adelsversammlung’,
einer Substantivbildung zu
afrz.
parler,
paroler
‘sprechen, reden’
(
frz.
parler,
s.
parlieren).
Im älteren
Nhd. ist
Parlament
‘Versammlung des Rates einer Stadt, Vertretung eines Landes, rechtsprechende Behörde oder gesetzgebende Körperschaft’,
auch
‘höchster Gerichtshof’.
Das ursprünglich der Verwaltungssprache angehörende Wort
bekommt seine politische Bedeutung als
‘höchstes gewähltes Staatsorgan, Volksvertretung’
von
engl.
parliament
(aus
afrz.
parlement),
das semantisch auch auf
frz.
parlement
zurückgewirkt hat.
Auf deutsche Verhältnisse bezogen,
wird
Parlament
in diesem Sinne erst durch das
Frankfurter Parlament
(1848) geläufig.
–
Parlamentarier
m.
‘Mitglied eines Parlaments, Abgeordneter’
(2. Hälfte 19. Jh.),
nach gleichbed.
engl.
parliamentarian,
das ursprünglich denjenigen bezeichnet,
der im englischen Bürgerkrieg
(17. Jh.)
auf der Seite des Parlaments stand,
und in dieser Verwendung schon Ende des 18. Jhs. als
Parlamentarier
ins
Dt. gelangt.
parlamentarisch
Adj.
‘das Parlament betreffend, vom Parlament gebildet oder ausgehend, in ihm üblich’
(Ende 18. Jh.),
nach gleichbed.
engl.
parliamentary,
anfangs auf englische, dann auch auf französische,
im Zusammenhang mit der Frankfurter Nationalversammlung
auch auf deutsche Verhältnisse angewandt
(Mitte 19. Jh.);
dazu
unparlamentarisch
Adj.
(selten Ende 18. Jh.,
häufiger Mitte 19. Jh.),
engl.
unparliamentary.
Parlamentarismus
m.
‘Staatsform, bei der das Parlament durch sein Gesetzgebungsrecht, durch die Mitwirkung an der Regierungsbildung und durch Kontrolle der Regierung Einfluß auf die Leitung des Staates besitzt’
(Mitte 19. Jh.),
latinisierende Bildung,
zunächst mit Bezug auf
die damals als vorbildlich angesehene englische Verfassung;
vgl.
(hiernach oder nach
frz.
parlementarisme,
1852)
jüngeres
engl.
parliamentarism
(1870).