privat
Adj.
‘persönlich, vertraulich, nicht amtlich, nicht öffentlich, einem oder mehreren einzelnen gehörend, nicht staatlich’,
Entlehnung (16. Jh.) aus gleichbed.
lat.
prīvātus,
eigentlich
‘(der Herrschaft, Amtsgewalt) beraubt, (vom Staat, von der Öffentlichkeit) abgesondert’,
dem Part.adj. von
lat.
prīvāre
‘berauben, befreien, (ab)sondern’;
vgl.
lat.
prīvus
‘für sich bestehend, einzeln, eigen(tümlich), einer Sache beraubt’
(s.
↗
Privileg).
Privatdozent
m.
‘nichtbeamteter Dozent, Privatvorlesungen haltender Gelehrter’
im Unterschied zum öffentliche Vorlesungen haltenden beamteten Professor
(Mitte 18. Jh.);
vgl.
nlat.
privatim docentes
(in den Hallischen Statuten von 1697).
Privateigentum
n.
‘persönliches Eigentum’
(Ende 18. Jh.).
Privatperson
f.
‘in eigener Sache handelnde Person, Person ohne Amtsbefugnisse’;
Privatsache
f.
‘persönliche, nicht offizielle, nicht amtliche Angelegenheit’
(beide Mitte 16. Jh.).
privatim
Adv.
‘nicht öffentlich, vertraulich, persönlich, unter vier Augen, für sich allein’
(16. Jh.),
Übernahme von gleichbed.
lat.
prīvātim
Adv.,
zu
prīvātus
(s. oben).
privatisieren
Vb.
‘als Privatmann, ohne Ausübung eines Berufs von seinem Vermögen leben’
(17. Jh.),
‘staatliche Unternehmen in privates Eigentum überführen, in Privatvermögen umwandeln’
(20. Jh.).