Provision
f.
‘anteilig berechnete Vermittlungsgebühr, Vergütung für geleistete Dienste’,
im kaufmännischen Bereich entlehnt (Mitte 16. Jh.) aus gleichbed.
ital.
provvisione
(in dieser Verwendung heute auch
provvigione),
eigentlich
‘das Vorsehen, Anschaffung, Vorrat, Versorgung, Bezahlung’,
zurückgehend auf
lat.
prōvīsio
(Genitiv
prōvīsiōnis)
‘das Vorhersehen, Fürsorge, Vorkehrung’,
mlat.
‘Lebensunterhalt, Versorgung, Einsetzung in ein Amt, Kriegsvorrat’,
zu
lat.
prōvidēre
(
prōvīsum)
‘vor sich sehen, vorhersehen, Vorsorge tragen, Vorkehrungen treffen’;
vgl.
lat.
vidēre
‘sehen, wahrnehmen, erkennen’.
Bereits zuvor finden sich im
Dt.
die unmittelbar an das
Mlat. anzuschließenden Formen
mhd.
provisie,
frühnhd.
Provision
‘Verleihung eines Kirchenamtes und der damit verbundenen Einkünfte’
sowie
frühnhd.
Provisie
(15. Jh.),
dann
(unter Einfluß von
ital.
provvisione
oder
afrz.
frz.
provision
‘Vorrat, Versorgung’?)
Provision
‘Lebensunterhalt, Lebensmittel, Vorrat’
(bis ins 18. Jh. vor allem für
‘Kriegsvorrat’
gebräuchlich).
provisorisch
Adj.
‘vorläufig, einstweilig, behelfsmäßig’
(2. Hälfte 18. Jh.),
wohl nach dem Muster von gleichbed.
frz.
provisoire,
engl.
provisory
(ursprünglich
‘in Erwartung einer endgültigen Regelung zeitweilig für etw. Sorge tragend’)
gebildet zu
lat.
prōvīsum
(s. oben),
vielleicht schon ein entsprechendes
mlat. Adjektiv voraussetzend
(vgl.
mlat.
provisorius
‘päpstlich verliehen’);
dazu latinisierendes
Provisorium
n.
‘vorläufiger Zustand’
(19. Jh.,
vgl. gleichbed.
frz.
provisoire
m.).