die Gültigkeit einer Buchung o. Ä. (besonders einer Flugkarte für den Rückflug) bestätigen
rückbestätigen
Worttrennung rück-be-stä-ti-gen
Wortzerlegung rück- bestätigen
Duden, GWDS, 1999
Bedeutung
Verwendungsbeispiele für ›rückbestätigen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Vorgebuchte Tickets sollten bei Ankunft in Lima unbedingt rückbestätigt werden.
[Der Tagesspiegel, 06.11.1998]
Wer nur den Flug bucht, muß deshalb am Urlaubsort 48 Stunden vor Rückflug rückbestätigen.
[Bild, 18.08.2000]
In einer ähnlichen Sicherheitsschleife wird das Gebot eines Interessenten erst an den Anbieter weitergeleitet, wenn es per E‑Mail rückbestätigt wurde.
[C't, 1999, Nr. 17]
Das gilt auch, wenn die Airline von Passagieren mit sogenannter Okay‑Bestätigung verlangt, sich den Abflug 48 Stunden zuvor rückbestätigen zu lassen.
[Die Welt, 11.02.2006]
Zitationshilfe
„rückbestätigen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/r%C3%BCckbest%C3%A4tigen>.
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