Register1
n.
‘(alphabetisch geordnetes) Verzeichnis’,
spätmhd.
register
‘Verzeichnis, Protokoll’,
kontrahiert
reister,
entlehnt aus
spätlat.
registrum,
mlat.
auch
register
‘Verzeichnis, Katalog’
(zuerst der Briefe Papst
Gregors des Großen),
einer Umbildung mit Suffixwechsel von gleichbed.
spätlat.
regesta
Neutr. Plur.,
eigentlich
‘das Eingetragene’,
dem substantivierten Part. Perf. von
lat.
regerere
‘zurücktragen, -werfen, hinbringen, eintragen, einschreiben’;
vgl.
lat.
gerere
(
gestum)
‘tragen, (aus)führen’,
reflexiv
‘sich verhalten’.
Register
bedeutet zunächst
‘fortlaufende Aufzeichnung von Verhandlungen, Protokoll’
sowie
‘geordnetes Verzeichnis, Index’,
in heutiger Sprache auch
‘mit dem Alphabet versehene, stufenartig beschnittene Karteikarten oder Buchseiten’.
registrieren
Vb.
‘in ein Verzeichnis eintragen, einordnen, aufzeichnen, erfassen’
(1. Hälfte 15. Jh.),
aus
spätlat.
registrāre
‘eintragen, aufführen’.
Registratur
f.
‘das Eintragen in ein Register, Brief-, Aktenablage, -schrank, -raum’
(Mitte 16. Jh.),
latinisierende Bildung.
Regesten
Plur.
‘Auszüge aus Urkunden, Urkundenverzeichnis’
(selten der Sing.
Regest
n.),
entlehnt
(17. Jh.)
aus
spätlat.
regesta
Neutr. Plur.
‘Verzeichnis, Katalog’
(s. oben).