revidieren
Vb.
‘auf seine Richtigkeit durchsehen, überprüfen’
(vor allem im Druckerei-, Verlagswesen),
entlehnt
(2. Hälfte 16. Jh.)
aus
lat.
revidēre
(
revīsum)
‘wieder hinsehen, nochmals ansehen’,
mlat.
‘in Augenschein nehmen, untersuchen, prüfen’
(vgl.
lat.
vidēre
‘sehen’).
Seit Ende des 18. Jhs. auch
‘(politische Meinungen, Programme, Verfassungen, Gesetze) ändern, berichtigen’.
Revision
f.
‘(neuerliche) Überprüfung, Untersuchung, Kontrolle, Durchsicht, Überarbeitung’
(2. Hälfte 16. Jh.),
(juristisch)
Rechtsmittel,
mit dem die Überprüfung eines gerichtlichen Endurteils begehrt wird,
‘Berufung’
(1. Hälfte 18. Jh.),
‘Änderung nach eingehender Überprüfung, Berichtigung’,
besonders von politischen Meinungen, Programmen, Verfassungen
(2. Hälfte 18. Jh.),
aus
spätlat.
revīsio
(Genitiv
revīsiōnis)
‘Durchsicht, Überprüfung, Korrektur’.
Revision einlegen
‘Wiederaufnahme eines Rechtsverfahrens beantragen’
(1. Hälfte 20. Jh.).
Revisor
m.
‘Prüfungssachverständiger, Wirtschaftsprüfer’,
latinisierende Bildung
(17. Jh.).