Schluß
m.
‘das (Ab)schließen, festes Zusammenpassen, Zusammendrücken, räumlicher und zeitlicher Abschluß, Ende’,
spätmhd.
(vereinzelt)
sluʒ
‘abschließendes Ende, Knoten’,
mnd.
slūt,
slut
ist mit Ablaut zu dem unter
schließen
(s. d.)
behandelten Verb gebildet.
In älterer Rechtssprache verbreitet für
‘Be-, Entschluß, Entscheidung, Verfügung’
(16. Jh.),
in der philosophischen Fachsprache
‘Folgerung, Resultat des Denkprozesses’
(17. Jh.;
zuvor dafür
ahd.
sloʒ,
s.
Schloß,
sowie
ahd.
sloʒreda,
um 1000,
frühnhd.
Sloßrede
‘Vernunftschluß’,
15. Jh.);
in zeitlichem Sinne
‘Ende, Beendigung, abschließender Teil’
(17. Jh.).
–
schlüssig
Adj.
‘übereinstimmend, entschlossen, folgerichtig’,
anfangs auch
‘verschließbar’
(16. Jh.).