Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

schulden

Grammatik Verb · schuldet, schuldete, hat geschuldet
Aussprache 
Worttrennung schul-den
Wortbildung  mit ›schulden‹ als Erstglied: Schuldner  ·  mit ›schulden‹ als Letztglied: umschulden · überschulden  ·  mit ›schulden‹ als Grundform: entschulden · verschulden

Bedeutungsübersicht+

  1. ⟨jmdm. etw. schulden⟩ jmdm. zu etw. verpflichtet sein
    1. a) zur Rückzahlung einer (geliehenen) Geldsumme
    2. b) ...
eWDG

Bedeutung

jmdm. etw. schuldenjmdm. zu etw. verpflichtet sein
a)
zur Rückzahlung einer (geliehenen) Geldsumme
Beispiele:
jmdm. 50 Euro, viel, nichts schulden
jmdm. eine Entschädigung, Belohnung schulden
b)
Beispiele:
jmdm. Dank, Gehorsam, Rechenschaft schulden
jmdm. eine Erklärung, einen Besuch schulden
Sie schulden mir noch eine Antwort [ A. ZweigDe Vriendt244]
jmdm. etw. verdanken
Beispiele:
jmdm. sein Leben schulden
lasset eure Kinder leben! Daß sie euch die Geburt und nicht den Tod dann schulden [ BrechtGedichte267]
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Schuld · schuld · schulden · schuldig · schuldigen1 · Schuldiger1 · schuldigen2 · Schuldiger2 · beschuldigen · anschuldigen · entschuldigen · Schuldner · Unschuld · unschuldig
Schuld f. ‘Zahlungsverpflichtung, Vergehen, Unrecht, Ursache (von etw. Bösem), Verantwortung (für etw.)’, ahd. sculd ‘(Zahlungs)verpflichtung, Vergehen, Missetat, Buße, Verdienst, Ursache’ (8. Jh.), mhd. schulde, schult, scholt, asächs. skuld, mnd. schult, mnl. scult, nl. schuld, aengl. scyld, anord. schwed. skuld (germ. *skuldi-) ist ein mit ti-Suffix zu dem unter sollen (s. d.) behandelten Präteritopräsens gebildetes Abstraktum. Verwandt sind lit. skolà und kaltė͂ ‘Schuld’, apreuß. skallīsnan (Akkusativ Sing. Fem.) ‘Pflicht’. Schuld bezeichnet zunächst eine ‘Verpflichtung oder Leistung’, die einem obliegt, dann speziell die ‘Verpflichtung zu einer Geldzahlung, die aus einem Darlehen erwächst’ und steht sowohl für ‘entliehenes, zurückzuzahlendes Geld’ als auch (vom Gläubiger her gesehen) für ‘verliehenes Geld, Guthaben’. Bereits im Ahd. nimmt Schuld (unter kirchlichem Einfluß) über ‘Verpflichtung zur Buße’ die Bedeutung ‘Missetat, Vergehen, begangenes Unrecht’ an. Daraus entwickelt sich in rechtssprachlicher Verwendung ‘Anklage, Anschuldigung, zur Last gelegtes Verbrechen, Beschuldigung’ (vgl. mhd. schult geben), ‘Ursache, Grund’ (für die Konsequenzen und Folgen eines Vergehens, vgl. mhd. einer sache schulde hān, nhd. Schuld haben an etw., mhd. einem schulde geben, nhd. die Schuld geben). Aus Wendungen wie er hat (die) Schuld entwickelt sich (etwa im 16. Jh.) prädikatives schuld Adj. Adv. ‘schuldig’. schulden Vb. ‘jmdm. zu einer Leistung, besonders zur Rückzahlung eines Geldbetrags, verpflichtet sein, jmdm. etw. verdanken’, ahd. sculdōn ‘verschulden, verdienen’ (10. Jh., gisculdōn, 9. Jh.), sculden ‘verschulden, verdienen, schuldig sprechen’ (9. Jh.), mhd. schulden ‘schuldig sein, bleiben, sich schuldig machen, verpflichtet sein, beschuldigen, anklagen’. schuldig Adj. ‘verpflichtet (etw. zu leisten oder zu zahlen), Urheber, Ursache, Anlaß für etw. darstellend’, ahd. sculdīg ‘schuldend, verpflichtend, verpflichtet, zugehörig, geeignet’ (8. Jh.), mhd. schuldic, schuldec. schuldigen1 Vb. ‘anklagen, bezichtigen’, ahd. sculdigōn (um 1000), mhd. schuldigen. Davon abgeleitet Schuldiger1 m. ‘Beschuldigender, Ankläger, Gläubiger’, mhd. schuldigære, schuldiger. Daneben (selten) schuldigen2 Vb. ‘Schuld tragen, schuldig sein’, ahd. sculdigen (10. Jh.). Davon abgeleitet Schuldiger2 m. ‘wer Schuld auf sich geladen hat, Straffälliger, Missetäter, Beklagter’, ahd. sculdiger (11. Jh.), mhd. schuldigære, schuldiger. Biblisch: … wie auch wir vergeben unsern Schuldigern Vaterunser (Matth. 6, 12), mhd. … als wir tuon unsern schuldigæren, in der Übersetzung von lat. dēbitōribus nostris (Vulgata), griech. opheilétais ḗmōn (ὀφειλέταις ἡμῶν). beschuldigen Vb. ‘die Schuld geben, anklagen, bezichtigen’, mhd. beschuldigen ‘anklagen’; vgl. ahd. sculdī̌gōn ‘beschuldigen’ (um 1000). anschuldigen Vb. ‘die Schuld geben, bezichtigen’, mhd. aneschuldigen. entschuldigen Vb. ‘verzeihen, erklären und damit um Verständnis bitten’, mhd. entschuldigen ‘von der Schuld befreien, lossagen, freisprechen’. Schuldner m. ‘wer einem Gläubiger Geld zurückzahlen muß’, frühnhd. schuldener ‘Schuldner’ und ‘Gläubiger’ (15. Jh.). Unschuld f. ‘Schuldlosigkeit, moralische Reinheit’, ahd. unsculd (8. Jh.), mhd. unschult, -schulde. unschuldig Adj. ‘schuldlos, moralisch untadelig’, ahd. unsculdīg (8. Jh.), mhd. unschuldic, -schuldec ‘frei von Schuld, schuldlos, unverschuldet, nicht gebührend’.

Thesaurus

Synonymgruppe
schulden · verdanken
Synonymgruppe
(jemandem etwas) schulden · in der Schuld stehen (bei) · jemanden einen Gefallen schuldig sein · jemanden etwas schuldig sein  ●  (bei jemandem) in der Kreide stehen  ugs., fig.
Unterbegriffe
  • (jemandem) viel zu verdanken haben  ●  tief in jemandes Schuld stehen geh.
Antonyme
  • (noch) etwas gut haben (bei jemandem) ugs.

Typische Verbindungen zu ›schulden‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›schulden‹.

Verwendungsbeispiele für ›schulden‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Freilich schuldeten Karl auch die anderen Untertanen Treue, Karl spricht ausdrücklich davon. [Nitschke, August: Frühe christliche Reiche. In: Propyläen Weltgeschichte, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1963], S. 21705]
Sie schulden uns Geld, und Sie sind offensichtlich nicht in der Lage, Ihren Verpflichtungen nachzukommen. [C’t, 1998, Nr. 25]
Ohne sie wäre ich nicht auf der Welt, ihnen kann ich nichts schulden. [Der Spiegel, 17.06.1985]
Dass er doch zugesagt habe, sei der wunderbaren Musik geschuldet. [Die Zeit, 22.05.2013 (online)]
Tausende von Jahren haben sie ihren Opfern erzählt, sie schuldeten ihnen etwas. [Die Zeit, 07.11.2011, Nr. 45]
Zitationshilfe
„schulden“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/schulden>.

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