siehe auch Herr (3)
1.
abwertend sich bei seinen Entscheidungen über die Interessen der anderen hinwegsetzend
Beispiele:
ein
selbstherrlicher
Vorgesetzter
etw.
selbstherrlich
entscheiden
selbstherrlich
auftreten
er hat
selbstherrlich
(= eigenmächtig)
Verfügungen erlassen