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staatlich

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GrammatikAdjektiv · ohne Steigerung
Aussprache 
Worttrennung staat-lich
Wortzerlegung Staat1 -lich
Wortbildung  mit ›staatlich‹ als Erstglied: Staatlichkeit · staatlicherseits  ·  mit ›staatlich‹ als Letztglied: eigenstaatlich · einzelstaatlich · fremdstaatlich · gesamtstaatlich · halbstaatlich · innerstaatlich · kleinstaatlich · nationalstaatlich · vorstaatlich · zwischenstaatlich · überstaatlich
eWDG

Bedeutung

den Staat betreffend, auf den Staat bezogen
entsprechend der Bedeutung von Staat¹ (1)
Beispiele:
die staatliche Macht, Gewalt ausüben
die staatliche Einheit herstellen
die staatliche (Un)abhängigkeit, Souveränität
die staatliche Anerkennung erlangen
staatliche Interessen vertreten
etw. auf staatlicher Ebene, im staatlichem Maßstab regeln
vom Staate ausgehend
Beispiele:
alle staatlichen Bemühungen, Maßnahmen waren auf die Erhaltung des Friedens gerichtet
die staatliche Kontrolle, Planung, Lenkung, Leitung, Gesetzgebung, Exekutive
eine staatliche Unterstützung, einen staatlichen Zuschuss gewähren
staatliche Sanktionen ergreifen
unter staatlichem Schutz stehen
staatliche Aufträge vergeben
eine staatliche Auszeichnung erhalten
der Sport wird staatlich gefördert
Solarenergie wird staatlich subventioniert
dem Staat gehörend, vom Staat verwaltet, geleitet
Beispiele:
die staatlichen Finanzen
die staatlichen Forstwirtschaftsbetriebe
die staatlichen Museen, Theater der Hauptstadt
der staatliche Großhandel in der DDR
dieser Fonds wird aus staatlichen Mitteln aufgebracht
dieser Betrieb ist staatlich, arbeitet mit staatlicher Beteiligung
das staatliche Eigentum
im Dienste des Staates stehend, den Staat vertretend
Beispiele:
eine staatliche Behörde, Dienststelle, Institution
die staatlichen Organe
der staatliche Leiter, Beauftragte
staatlich angestellt sein
Grammatik: in Eigennamen von Institutionen der DDR
Beispiele:
Staatliches Notariat
Staatliches Komitee für Fernsehen
Staatliches Vertragsgericht
Staatliche Güteinspektion
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Staat · staatlich · verstaatlichen · Staatsangehörigkeit · Staatsbürger · Staatsmann · Staatsstreich · Hofstaat
Staat m. ‘politische Herrschaftsform, die das Zusammenleben einer Gesellschaftsformation innerhalb festgelegter territorialer Grenzen regelt, Pracht, Aufwand’. Nur spärlich und unsicher ist belegt mhd. stat ‘Rechtszustand, Ausstattung’, häufiger dagegen in hansischen Urkunden (seit 14. Jh.) mnd. stāt ‘äußere und innere Verfassung, Lage, Umstände, Stand, Klasse, Stellung, Ansehen, Gesamtheit der Vertreter eines Standes, Aufwand’, verbreitet dann (vom 15. Jh. an) frühnhd. Stat ‘(sozialer) Stand, (gesellschaftliche) Stellung, Rang, Lebensweise, Zustand(auch des Vermögens), standesgemäßer Aufwand, Pracht, Prunk’. Der Ausdruck wird im 14. Jh. (ein zweifelhafter mhd. Beleg stammt aus dem 13. Jh.) aus lat. status ‘das Stehen, Stand, Wuchs, Zustand, Umstände, Lage, (durch die Geburt bedingte) soziale Stellung, fester Bestand, Wohlstand’, mlat. auch ‘Hofhaltung, Haushalt, Einkünfte, Rechnungslegung’ (s. Status), einer Bildung zu lat. stāre (statum) ‘stehen’ (verwandt mit stehen, s. d.), entlehnt. Der Übergang in den politischen Bereich beginnt sich bereits im Lat. anzubahnen, vgl. bei Cicero Fügungen wie status cīvitātis, status reī pūblicae, bei Tertullian Rōmānus status, status Iūdaeōrum (wo status statt sonst üblichem imperium, cīvitās, rēs pūblica steht). Doch Verwendungen dieser Art bleiben ohne nachhaltige Wirkung. Bis ins 16. Jh. entsprechen die dt. Bedeutungen des Wortes im wesentlichen dem allgemeinen lat. und mlat. Gebrauch. Erst vom 17. Jh. an erweitert sich der Bedeutungsumfang in Verbindung mit der staatlich-politischen Entwicklung in Europa (verschiedentlich beeinflußt von ital. Stato und frz. État); er erfaßt das Territorium, den Verwaltungsapparat, das fiskalische System, die fürstlichen Hoheitsrechte und die Rechte und Pflichten der Stände- oder Klassengesellschaft, die Vertretung der Macht nach außen und nach innen. Im einzelnen vgl. dazu Weinacht Staat (1968). Die bereits früh ausgebildete Bedeutung ‘Ausstattung, Aufwand, Pracht’ bleibt daneben unverändert lebendig und geht in der Umgangssprache auch in ‘Prunk, Putz, kostbare Kleidung, prächtiges Hausgerät’ über, vgl. redensartlich sich in Staat werfen (18. Jh.), Staat machen ‘sich herausputzen’ (19. Jh.), älter Staat (‘Eindruck, viel Aufhebens’) von etw. machen (um 1700). – staatlich Adj. ‘den Staat (im politischen Sinne) betreffend, von ihm ausgehend’ (Anfang 19. Jh.); älter in der Übersetzung für lat. polīticus (16. Jh.), dann im Sinne von ‘prächtig’ (18. Jh.). verstaatlichen Vb. ‘in Staatseigentum überführen, staatlicher Verwaltung unterstellen’ (2. Hälfte 19. Jh.). Staatsangehörigkeit f. (19. Jh.). Staatsbürger m. ‘Mitglied der Staat genannten Gemeinschaft’ (18. Jh.). Staatsmann m. ‘bedeutender Politiker eines Staates’ (2. Hälfte 17. Jh.), Übersetzung von frz. homme d’État; geläufig seit dem 18. Jh. (Schiller). Staatsstreich m. ‘auf einen plötzlichen Regierungswechsel abzielende Unternehmung, Putsch’ (19. Jh.), zuvor ‘staatskluge Unternehmung’ (17. Jh.); in beiden Fällen nach frz. coup d’ État. Hofstaat m. ‘Aufwand, Lebensführung, Haushaltung eines fürstlichen Hofes, Gesamtheit der zu einem Hof gehörenden Personen, schriftlich festgelegte Ordnung einer fürstlichen Hofhaltung’ (Ende 15. Jh.).

Bedeutungsverwandte Ausdrücke

staatlich[Hinweis: weitere Informationen erhalten Sie durch Ausklappen des Eintrages]

Typische Verbindungen zu ›staatlich‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›staatlich‹.

Verwendungsbeispiele für ›staatlich‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Und spätestens an dieser Stelle schlug staatlicher Zwang ungewollt in persönliche Freiheit um. [Engler, Wolfgang: Die Ostdeutschen, Berlin: Aufbau-Taschenbuch-Verl. 2000 [1999], S. 244]
Das staatliche Leben des Reiches erfuhr damals eine wirkliche Erneuerung. [Jahresberichte für deutsche Geschichte, 1927, S. 335]
Ebenso steht es auf dem Gebiete des staatlichen Lebens mit dem leitenden Politiker. [Weber, Max: Parlament und Regierung im neugeordneten Deutschland. In: Weber, Marianne (Hg.) Gesammelte Politische Schriften, München: Drei Masken Verl. 1921 [1918], S. 145]
Gleichwohl war in den meisten Fällen der staatliche Leiter dominant. [Herbst, Andreas u. a.: Lexikon der Organisationen und Institutionen – P. In: Enzyklopädie der DDR, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1994], S. 4854]
Wir wollen die staatliche Einheit, denn wir sind ein Volk. [Archiv der Gegenwart, 2001 [2000]]
Zitationshilfe
„staatlich“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/staatlich>.

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