Statut
n.
‘Festgelegtes, Satzung, Ordnung, gesetzlicher Beschluß’,
mhd.
statut
(14. Jh.),
entlehnt aus
lat.
statūtum,
dem im
Spätlat. substantivisch
(‘das Festgesetzte, Bestimmung, Beschluß’)
gebrauchten Part. Perf. von
lat.
statuere
‘hin-, aufstellen, festsetzen, bestimmen, beschließen’;
zu
lat.
sistere
(
statum)
‘hinstellen, hinbringen’,
weiter zu
lat.
stāre
‘stehen’.
Anfangs häufig in Doppelformeln wie
Satzung, Statut
oder
Statut und Ordnung,
Statuten und Gesetz.
statuieren
Vb.
‘aufstellen, rechtsverbindlich festsetzen, bestimmen’,
Entlehnung (2. Hälfte 15. Jh.) von
lat.
statuere
(s. oben);
heute vornehmlich in der Wendung
ein Exempel statuieren
(s.
↗
Exempel).