Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

strafbar

Grammatik Adjektiv
Aussprache 
Worttrennung straf-bar
Wortzerlegung strafen -bar
Wortbildung  mit ›strafbar‹ als Erstglied: Strafbarkeit
eWDG

Bedeutung

vom Gesetz unter Strafe gestellt
Beispiele:
eine strafbare Handlung
ein strafbares Verhalten, Verschulden
etw. ist strafbar
man konnte ihm nichts Strafbares nachweisen
sich strafbar machen (= eine Handlung begehen, die vom Gesetz unter Strafe gestellt ist)
Beispiele:
ich mache mich strafbar, wenn ich das tue
wer als Verkehrsteilnehmer das Leben und die Gesundheit anderer gefährdet, macht sich strafbar
Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat B1.
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

strafen · Strafe · strafbar · sträflich · Sträfling
strafen Vb. ‘züchtigen, wegen begangener Delikte zur Rechenschaft ziehen’, mhd. strāfen ‘mit tadelnden Worten zurechtweisen, schelten, züchtigen, mit Leibes- oder Geldstrafe belegen’ und mnd. straffen, strāfen, mnl. nl. straffen, afries. straffia. Herkunft unbekannt. Das Verb erscheint um 1200 im Mhd. und löst ahd. refsen ‘schelten, scharf tadeln, schlagen, strafen’ (um 800; vgl. ungirefsentlīh ‘untadelig’, 8. Jh.), mhd. reffen, refsen ‘mit Worten strafen, tadeln, schelten, züchtigen’ ab. Eine Beziehung zu afries. straf(f)ia ‘bestreiten, schelten’ bietet sich an, so daß das Verb auch aus dem Fries., Nd., Nl. ins Hd. gelangt sein kann. Ein Zusammenhang mit wenig später auftretendem spätmhd. mnl. straf (s. straff), ausgehend von einer Bedeutung ‘straff, streng behandeln’, sowie Anschluß an ie. *strep-, Labialerweiterung der Wurzel ie. *(s)ter(ə)- ‘starr, steif sein’ (s. starren), ist, wenngleich semantisch möglich, unsicher. Älter als die Verwendung im Sinne des körperlichen Züchtigens ist die des Scheltens und Tadelns mit Worten. – Strafe f. ‘Tadel, Schelte, Sühne für ein begangenes Delikt, Züchtigung’, mhd. strāfe ‘Tadel, Schelte, Strafe, Züchtigung’, mnd. straff(e), strāfe, nl. straf. Im Dt. wenig später bezeugt als das Verb. strafbar Adj. ‘unter Strafe gestellt’ (15. Jh.). sträflich Adj. ‘strafenswert’, in älterer Sprache auch ‘zu Strafen geneigt, strafwillig’, mhd. stræflich ‘tadelnswert’. Sträfling m. ‘in einer Strafanstalt Inhaftierter, zu einer Strafe Verurteilter’ (Anfang 18. Jh.).

Thesaurus

Synonymgruppe
darauf steht (Gefängnis) · strafbar · strafbewehrt · strafrechtlich relevant · unter Strafe stehen  ●  darauf steht die ...strafe  ugs.
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›strafbar‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›strafbar‹.

Verwendungsbeispiele für ›strafbar‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Wer ihn zu Hause vergißt, kann sich allein schon dadurch strafbar machen. [Dillenburger, Helmut: Das praktische Autobuch, Gütersloh: Bertelsmann 1965 [1957], S. 24]
Dieses verständliche Verlangen aber ist nach deutschem Recht nicht strafbar. [Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 601]
Und das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material ist in jedem Fall strafbar. [C’t, 2000, Nr. 6]
Strafbare Handlungen bleiben strafbar, wenn sie per Mailbox begangen werden. [C’t, 1994, Nr. 10]
Strafbare Handlungen bleiben strafbar, wenn sie per Mailbox begangen werden. [C’t, 1994, Nr. 10]
Zitationshilfe
„strafbar“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/strafbar>.

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