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unparlamentarisch

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GrammatikAdjektiv
Worttrennung un-par-la-men-ta-risch
Wortzerlegung un- parlamentarisch
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Parlament · Parlamentarier · parlamentarisch · unparlamentarisch · Parlamentarismus
Parlament n. ‘aus Wahlen hervorgegangene gesetzgebende Körperschaft eines demokratischen Staates, Abgeordnetenhaus’, mhd. parlament, parlemunt ‘Besprechung, Verhandlung, Versammlung’ (2. Hälfte 13. Jh.), wohl unter Einfluß von mlat. parlamentum ‘(feierliche) Besprechung, Unterredung’ entlehnt aus afrz. parlement ‘Unterredung, (Gerichts)verhandlung, Gerichtshof, Adelsversammlung’, einer Substantivbildung zu afrz. parler, paroler ‘sprechen, reden’ (frz. parler, s. parlieren). Im älteren Nhd. ist Parlament ‘Versammlung des Rates einer Stadt, Vertretung eines Landes, rechtsprechende Behörde oder gesetzgebende Körperschaft’, auch ‘höchster Gerichtshof’. Das ursprünglich der Verwaltungssprache angehörende Wort bekommt seine politische Bedeutung als ‘höchstes gewähltes Staatsorgan, Volksvertretung’ von engl. parliament (aus afrz. parlement), das semantisch auch auf frz. parlement zurückgewirkt hat. Auf deutsche Verhältnisse bezogen, wird Parlament in diesem Sinne erst durch das Frankfurter Parlament (1848) geläufig. – Parlamentarier m. ‘Mitglied eines Parlaments, Abgeordneter’ (2. Hälfte 19. Jh.), nach gleichbed. engl. parliamentarian, das ursprünglich denjenigen bezeichnet, der im englischen Bürgerkrieg (17. Jh.) auf der Seite des Parlaments stand, und in dieser Verwendung schon Ende des 18. Jhs. als Parlamentarier ins Dt. gelangt. parlamentarisch Adj. ‘das Parlament betreffend, vom Parlament gebildet oder ausgehend, in ihm üblich’ (Ende 18. Jh.), nach gleichbed. engl. parliamentary, anfangs auf englische, dann auch auf französische, im Zusammenhang mit der Frankfurter Nationalversammlung auch auf deutsche Verhältnisse angewandt (Mitte 19. Jh.); dazu unparlamentarisch Adj. (selten Ende 18. Jh., häufiger Mitte 19. Jh.), engl. unparliamentary. Parlamentarismus m. ‘Staatsform, bei der das Parlament durch sein Gesetzgebungsrecht, durch die Mitwirkung an der Regierungsbildung und durch Kontrolle der Regierung Einfluß auf die Leitung des Staates besitzt’ (Mitte 19. Jh.), latinisierende Bildung, zunächst mit Bezug auf die damals als vorbildlich angesehene englische Verfassung; vgl. (hiernach oder nach frz. parlementarisme, 1852) jüngeres engl. parliamentarism (1870).

Typische Verbindungen zu ›unparlamentarisch‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›unparlamentarisch‹.

Verwendungsbeispiele für ›unparlamentarisch‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Vorgespräche dazu seien keineswegs unparlamentarisch und sinnvoll auf dem Weg hin zu einer schnellen Lösung. [Süddeutsche Zeitung, 02.06.2001]
Scheinheiligkeit «, so hat man in der vorigen Parlamentswoche lernen können, ist ein» unparlamentarischer Ausdruck «. [Die Zeit, 10.04.1987, Nr. 16]
Wenn Dr. Liebknecht von einem »unanständigen Menschen« gesprochen hat, so ist das auch unparlamentarisch. [Vossische Zeitung (Morgen-Ausgabe), 02.03.1912]
Sein CSU‑Kollege Alexander Dobrindt hielt der Opposition unparlamentarisches Verhalten vor und sprach von einem «miesen Trick». [Die Zeit, 15.06.2012 (online)]
Hinter der pseudoidealistischen Trennungsfiktion verbergen sich also unpolitische und unparlamentarische Denkfiguren. [Die Zeit, 19.03.2001, Nr. 12]
Zitationshilfe
„unparlamentarisch“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/unparlamentarisch>.

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