untertan
Adj.
‘(einem Höherstehenden) untergeben, unterworfen, dienstbar, hörig, gefügig’,
heute nur noch prädikativ in Wendungen wie
sich etw. untertan machen
‘etw. seinen Zwecken unterwerfen’,
jmdm. untertan sein
‘von jmdm. abhängig, ihm unterworfen sein’.
Das Adjektiv
ahd.
untartān
(9. Jh.),
mhd.
undertān
‘untergeben, unterworfen, unterjocht, verpflichtet’,
auch
‘dazwischengetan, untermischt, unter-, verschieden’,
ist eigentlich das Part. Prät.
eines in frühnhd. Zeit untergegangenen Verbs
ahd.
untartuon
(8. Jh.),
mhd.
undertuon
‘unterwerfen, verhindern, untermischen, verschieden machen’
(s.
↗
tun).
Dazu die Substantivierung
Untertan
m.
‘dem Landesherrn verpflichteter Bürger, Höriger, Leibeigener, der Obrigkeit gegenüber devoter, gefügiger Mensch, Untergebener’,
mhd.
undertān(e).
untertänig
Adj.
‘einem Vorgesetzten gegenüber übertrieben unterwürfig, ergeben’,
früher auch Ausdruck besonderer Höflichkeitsbezeugung,
ahd.
untartānīg
(Hs. 13. Jh.),
mhd.
untertænec,
undertænic
‘untertan’.