Anstalt
f.
‘bestimmten öffentlichen Zwecken dienende Einrichtung’.
Das seit mhd. Zeit belegte Wort
(
mhd.
anstalt)
folgt als Verbalabstraktum zu
anstellen
(s.
↗
stellen)
den unterschiedlichen Bedeutungen des Verbs.
Vorherrschend wird die der verbalen Verwendung
‘anordnen, einrichten’
entsprechende Bedeutung
‘Anordnung, Unternehmung, Bemühung’,
speziell
‘Vorbereitung, Vorkehrung’,
spätestens im 17. Jh.,
d. h. zu der Zeit,
da
Anstalt
sehr häufig gebraucht wird.
Die genannten Bedeutungen liegen auch
der bis heute üblichen Wendung
Anstalt(en) machen
‘an etw. gehen, etw. ins Werk setzen, Vorkehrungen treffen’
(15. Jh.)
zugrunde.
Die Übertragung des Wortes
Anstalt
auf institutionalisierte, räumlich und rechtlich faßbare Einrichtungen
erfolgt in der 2. Hälfte des 18. Jhs.
Sie schlägt sich in vielen Zusammensetzungen
für Einrichtungen des öffentlichen und gewerblichen Lebens nieder
(
Verlags-,
Heil- und Pflege-,
Bade-,
Strafanstalt).
veranstalten
Vb.
‘stattfinden lassen, organisieren, durchführen’
(1. Hälfte 18. Jh.)
ersetzt älteres
anstellen
‘organisieren’
(
ein Fest anstellen).