Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute.

verbieten

Grammatik Verb · verbietet, verbot, hat verboten
Aussprache 
Worttrennung ver-bie-ten
Wortzerlegung ver- bieten
Wortbildung  mit ›verbieten‹ als Grundform: Verbot · verboten
eWDG

Bedeutung

jmdm. etw. nicht erlauben, nicht gestatten, untersagen
Beispiele:
der Vater verbot seinem Sohn auszugehen, zu rauchen, den Umgang mit den jungen Mädchen
der Arzt hat ihm den Genuss von Alkohol, Tabak verboten
er verbot mir, darüber zu sprechen, den Wagen zu benutzen
du hast mir nichts zu verbieten
das sollte, müsste verboten werden
das Betreten der Anlagen, des Grundstücks ist verboten
Eintritt, Zutritt, Parken verboten!
es ist (bei Strafe) verboten, diesen Weg zu benutzen
verbotenes Gelände (= Gelände, das nicht betreten werden darf)
bildlich
Beispiele:
jmdm. das Haus verbieten (= jmdm. das Betreten des Hauses untersagen)
umgangssprachlichjmdm. den Mund, das Wort verbieten (= jmdm. untersagen, seine Meinung zu äußern)
salopp, derbjmdm. das Maul verbieten (= jmdm. untersagen, seine Meinung zu äußern)
das verbietet mir mein Stolzdazu bin ich zu stolz
Beispiel:
das verbietet mir mein Ehrgefühl, meine gute Erziehung
etw. verbietet sich (von selbst)etw. ist aus Gründen, die in der Sache liegen, nicht möglich
Beispiel:
ein Vergleich dieser beiden Kunstwerke, Stilrichtungen, Staatsmänner verbietet sich (von selbst)
Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat A2.
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)

Etymologie

bieten · Bot(t) · botmäßig · Botmäßigkeit · unbotmäßig · Unbotmäßigkeit · anbieten · Angebot · aufbieten · Aufbietung · Aufgebot · darbieten · Darbietung · entbieten · erbieten · Ehrerbietung · ehrerbietig · erbötig · gebieten · Gebieter · Gebieterin · gebieterisch · Gebot · verbieten · Verbot
bieten Vb. ‘darreichen, anbieten, gewähren’. Ahd. biotan ‘bekanntmachen, entgegenstrecken, anbieten’ (8./9. Jh.), mhd. bieten ‘anbieten, darreichen, gebieten’ erweist sich durch Entsprechungen wie asächs. biodan ‘bieten’, mnd. bēden, mnl. nl. bieden, afries. biāda ‘bieten’, aengl. bēodan ‘gebieten, anbieten, ankündigen, zeigen’, engl. to bid (verschmolzen mit dem unter bitten behandelten Verb, s. d.) ‘bieten, ankündigen, gebieten’, anord. bjōða ‘bieten’, schwed. bjuda ‘gebieten, anbieten, zeigen’ und got. anabiudan ‘entbieten, befehlen’, faúrbiudan ‘verbieten’ als gemeingerm. Verb (germ. *beudan); dieses stellt sich lautlich zu außergerm. Verwandten wie griech. pé͞uthesthai (πεύθεσθαι), pynthánesthai (πυνθάνεσθαι) ‘erfragen, erfahren, merken’, aind. bṓdhati ‘wacht, beachtet, versteht’ (wozu das Kausativum aind. bōdháyati ‘erweckt, macht aufmerksam’ und das Part. Perf. buddháḥ ‘erweckt, erleuchtet’, vgl. Buddha), aslaw. bъděti ‘wachen’, bl’usti ‘wahren, achtgeben’, russ. budít’ (будить) ‘wecken’, bljustí (блюсти) ‘behüten, bewahren’, lit. budė́ti ‘wachen’. Gemeinsamer Ausgangspunkt ist ie. *bheudh- mit differenzierter Bedeutungsentfaltung: ‘wach, geistig rege sein, beobachten, erkennen’, auch (so in den germ. Sprachen) ‘zur Aufmerksamkeit veranlassen, kundtun, gebieten, darbieten’. Im Dt. gehen bestimmte Bedeutungen des einfachen Verbs in den älteren Sprachstufen (‘bekanntmachen’, ‘gebieten’) zunehmend auf Präfixbildungen über (s. unten). – Zu bieten im Sinne von ‘befehlen’ das ablautende Verbalabstraktum Bot(t) n. (heute nur landschaftlich) ‘Gebot, Befehl, Angebot, Aufgebot, Versammlung’, ahd. bot ‘Meinung, Beschluß’ (um 1000), mhd. mnd. mnl. bot, afries. aengl. bod, anord. boð (germ. *-buda-). Dazu botmäßig Adj. ‘untertan, tributpflichtig’, spätmhd. botmæzec (14. Jh.), Botmäßigkeit f. ‘Herrschaft’ (16. Jh.). Dazu im 19. Jh. unbotmäßig Adj. ‘widersetzlich’, Unbotmäßigkeit f. anbieten Vb. ‘darreichen, zur Verfügung stellen, vorschlagen’, mhd. an(e)bieten ‘anbieten, vor Gericht laden’, mnd. anbēden ‘anbieten, entbieten’, vgl. nl. aanbieden ‘anbieten, darreichen’ (hingegen got. anabiudan ‘entbieten, befehlen’, asächs. anbiodan ‘entbieten, melden’). Dazu Angebot n. ‘Vorschlag, Bereitschaftserklärung’, auch ‘Gesamtheit der zum Verkauf stehenden Waren’; als Ableitung vom präfigierten Verb zunächst in der Form mnd. anbot, nhd. Anbot (15. bis 19. Jh., danach noch öst.), seit Ende des 18. Jhs., wohl durch Einwirkung von gebieten (s. unten) und Gebot (s. d.), in der heutigen Lautgestalt; in der Sprache der Wirtschaft von der 1. Hälfte des 19. Jhs. an oft in dem terminologischen Wortpaar Angebot und Nachfrage. aufbieten Vb. ‘aufrufen, aufwenden’ und ‘öffentlich verkünden’ (jetzt eingeschränkt auf die Bekanntgabe einer beabsichtigten Eheschließung), mhd. ūfbieten ‘in die Höhe strecken, darreichen, bekanntmachen, aufrufen’, mnd. upbēden ‘bekanntmachen, zur Einlösung eines Pfandes auffordern’; die im älteren Nhd. vorherrschende Bedeutung ‘zum Heeresdienst aufrufen’ lebt heute in Übertragungen wie alle Kräfte, seinen ganzen Einfluß, Willen aufbieten. Substantivische Ableitungen sind Aufbietung f. ‘das Aufbieten’ (mnd. upbēdinge, nhd. seit 15. Jh.), anfangs zu verschiedenen Bedeutungen des Verbs, nach Ende 18. Jh. nur ‘Aufwendung’ (Aufbietung aller Kräfte, Mittel u. ä.), und Aufgebot n. ‘Bekanntmachung’ (namentlich einer beabsichtigten Eheschließung), früher vor allem ‘Aufforderung’ (zu Heeresdienst, Fron usw.) sowie ‘was aufgeboten wird’ (z. B. die Gesamtheit der Wehrpflichtigen); zunächst häufiger in der Form Aufbot (15. bis 18. Jh.), doch gewinnt das vereinzelt schon im 14./15. Jh. nachzuweisende (und mit einer im 15. bis 17. Jh. neben aufbieten bezeugten Variante aufgebieten korrespondierende) Aufgebot seit dem 17. Jh. den Vorrang. darbieten Vb. ‘anbieten, darreichen’ und übertragen ‘zeigen, vorführen’ (reflexiv ‘sich zeigen’), ahd. thara biotan (9. Jh.), mhd. dar bieten ‘dahin reichen’ sind wohl schon als Einheit von Adverb und Verb aufzufassen; fest verbunden mnd. dārbēden und im Frühnhd.; dazu Darbietung f. ‘das Darbieten’; seit Anfang 16. Jh. als Nomen actionis ‘das Anbieten’, so verbreitet im 17. Jh. und gelegentlich bis ins 20. Jh.; vom Beginn des 20. Jhs. an meist ‘künstlerisches Gestalten vor einem Publikum, Vorführen’ sowie ‘Vorführung, Vortrag’. entbieten Vb. ‘wissen lassen, mitteilen’, auch ‘zu sich beordern’, ahd. inbiotan ‘zur Kenntnis bringen, gebieten, darreichen’ (um 800), mhd. enbieten ‘durch jmdn. sagen oder gebieten lassen, darreichen’, mnd. en(t)bēden ‘sagen lassen, gebieten’, frühnhd. enbieten, embieten und entbieten, letzteres setzt sich im 17. Jh. durch; in älterer Zeit vorwiegend ‘eine Botschaft, einen Gruß übermitteln’, dann ‘durch Botschaft herrufen’ (17. Jh.); seit dem 19. Jh. nur noch selten. erbieten Vb. reflexiv ‘seine Bereitschaft erklären’, ahd. irbiotan ‘zur Kenntnis bringen, darreichen, erweisen’, reflexiv ‘sich zeigen, erweisen’ (8. Jh.), mhd. erbieten ‘darreichen, erweisen’, reflexiv ‘sich erweisen, darbieten’ (vgl. aengl. ābēodan ‘mitteilen, anbieten, gebieten’); vom Mhd. an bis ins 18. Jh. auch der substantivierte Infinitiv Erbieten n. ‘Angebot’; aus der häufig vorkommenden Fügung Ehre erbieten, ahd. ēra irbiotan, mhd. ēre (er)bieten entwickeln sich auf der Grundlage der postverbalen Ableitungen spätmhd. erbietunge, mnd. erbēdinge f. und frühnhd. erbietig, erbütig Adj. die Zusammensetzungen Ehrerbietung f. ‘Hochachtung’ (mnd. ērerbēdinge, frühnhd. 15. Jh.) und ehrerbietig Adj. ‘achtungsvoll’ (16. Jh.), denen zunächst Ehrbietung (15. Jh.; auch mnd. ērbēdinge) und ehrbietig (Anfang 16. Jh.) als Zusammenbildungen mit dem einfachen Verb bieten vorausgehen. Neben frühnhd. erbietig, erbütig steht ablautend erbötig Adj. ‘bereit, willig’, mnd. erbȫdich, erbōdich, frühnhd. seit dem 16. Jh. gebieten Vb. ‘befehlen, über etw. Befehls-, Verfügungsgewalt haben’, ahd. gibiotan ‘zur Kenntnis bringen, befehlen, herrschen’ (um 800), mhd. gebieten ‘ausstrecken, darreichen, entbieten, befehlen’; dem Westgerm. gemeinsame Präfixbildung (aengl. gebēodan ‘befehlen, bekanntmachen, anbieten’, asächs. gibiodan ‘gebieten, befehlen’, mnd. gebēden ‘gebieten, befehlen’, reflexiv ‘sich erbieten’, mnl. gebieden ‘bekanntmachen, befehlen, anbieten’), im Dt. anfangs mit perfektivem Sinn neben dem einfachen Verb, das ebenfalls ‘befehlen’ bedeutet, doch trennen sich die Verben hinsichtlich ihrer Bedeutungen seit dem Mhd. Als Ableitungen gehören hierzu Gebiet, Gebot (s. d.) sowie Gebieter m. ‘wer Befehlsgewalt hat’, ahd. gibiotāri (Hs. 13. Jh.), mhd. gebietære, gebieter, mnd. gebēder mit gleicher Bedeutung, dem sich Gebieterin f. ‘Herrin’ (mhd. gebietærinne, gebieterīn) und gebieterisch Adj. ‘herrisch, keinen Widerspruch duldend’ (Anfang 17. Jh.) anschließen. Gebot n. ‘Befehl, Anordnung, Vorschrift’, ahd. gibot ‘Befehl, Erlaß’ (um 800), mhd. gebot ‘Auftrag, Ladung zum Erscheinen, Verbot, Herrschaft’, asächs. gibod, mnd. gebot, gebode, mnl. ghebot, nl. gebod, aengl. (ge)bod. verbieten Vb. ‘untersagen, nicht erlauben’, ahd. firbiotan ‘zur Kenntnis bringen, gebieten, untersagen, verhindern’ (8. Jh.), mhd. verbieten ‘vorladen, verhindern, untersagen, mit Beschlag belegen’; vgl. dazu (teilweise mit einem nhd. vor, für entsprechenden Präfix) aengl. forbēodan, engl. to forbid, anord. fyrirbjōða ‘verbieten, verhindern’, got. faúrbiudan ‘verbieten’, mnd. vorbēden ‘gebieten, vorladen, anbieten, verbieten’; im Dt. drückt das präfigierte Verb anfangs (bis ins ältere Nhd.) sowohl das nachdrückliche Anordnen wie auch das Untersagen einer Handlung aus, jetzt gilt nur noch die letztere Verwendung. Abgeleitet ist Verbot n. ‘Anordnung, etw. zu unterlassen’, ahd. firbot ‘Verbot’ (9. Jh.?), mhd. verbot ‘Verbot, Beschlagnahme, Vorladung’, mnd. vorbot ‘Angebot, Verbot, Beschlagnahme’ (vgl. aengl. forbod ‘Verbot, Widerrufung’).

Thesaurus

Synonymgruppe
nicht erlauben · nicht gestatten · untersagen  ●  verbieten  Hauptform · zensieren  bundesdeutsch, schweiz. · zensurieren  österr., schweiz.
Unterbegriffe
  • (jemandem) verbieten, das Haus zu verlassen · (jemanden) unter Hausarrest stellen · Hausarrest verhängen (über)  ●  (jemandem) Hausarrest geben ugs. · Hausarrest bekommen ugs.
Assoziationen
Assoziationen
Synonymgruppe
(einem Antrieb / Drang) nicht nachgeben · (einer) Versuchung standhalten · (sich etwas) verbieten  ●  (sich etwas) nicht gestatten  geh. · (sich etwas) nicht zugestehen  geh. · (sich etwas) verkneifen  ugs. · (sich etwas) versagen  geh., Hauptform
Assoziationen

Typische Verbindungen zu ›verbieten‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›verbieten‹.

Verwendungsbeispiele für ›verbieten‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Ihre Lektüre ordnete er durch eine Art Index verbotener Bücher. [Baus, Karl: Die Reichskirche nach Konstantin dem Großen. In: Jedin, Hubert (Hg.) Handbuch der Kirchengeschichte, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1973], S. 24361]
Die Zahl der verbotenen Bücher ist bedeutend gesteigert; sie betrug im Jahre 1797 allein 169 Nummern. [Goldfriedrich, Johann: Geschichte des Deutschen Buchhandels vom Beginn der klassischen Litteraturperiode bis zum Beginn der Fremdherrschaft. In: Lehmstedt, Mark (Hg.) Geschichte des deutschen Buchwesens, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1909], S. 17796]
Dennoch dringen immer wieder Informationen aus den verbotenen Zonen herüber. [Die Zeit, 23.05.1997, Nr. 22]
Nur bestand sein Engagement lediglich darin, verbotene Lieder zu singen, die er selbst geschrieben hatte. [konkret, 1996]
Es ist nicht verboten, die Knochen abzunagen, aber auch nicht besonders schön. [Giesder, Gabriele: Gutes Benehmen, Düsseldorf: Econ-Taschenbuch-Verl. 1991 [1986], S. 161]
Zitationshilfe
„verbieten“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/verbieten>.

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