Verhängnis
n.
‘widriges, unheilvolles Schicksal, unglückliche Fügung’,
mhd.
verhencnisse,
verhancnisse
f. n.
‘Zulassung, Einwilligung, Erlaubnis, Schickung, Gnade’,
mnd.
vorhencnisse
f.,
Abstraktbildung zu
ahd.
firhengen
‘zulassen, gestatten’
(um 1000),
mhd.
verhengen
‘hängen oder schießen lassen, das Pferd frei laufen lassen (eigentlich ihm die Zügel hängen lassen, ihm seinen Willen lassen), nachgeben, geschehen lassen, gestatten, verhängen über, anordnen’,
mnd.
vorhengen
‘freien Lauf lassen, geschehen lassen, gestatten, verhängen über’;
zum Simplex s.
hängen.
Durch
Luther
wird
Verhängnis
die
‘Fügung Gottes’
(der man nicht entgehen kann),
dann in der Aufklärungszeit
(in Anlehnung an
lat.
fātum)
das
‘Schicksal, Geschick’,
heute besonders
‘Unglück, Unheil’.
Neutrales Genus setzt sich im 18. Jh. durch.
–
verhängnisvoll
Adj.
‘schicksalhaft, entscheidend, unheilvoll, folgenschwer’,
zuerst bei
Schiller
(Ende 18. Jh.)
im Sinne von
‘Schicksal in sich bergend, schicksalbestimmend, schicksalsträchtig’.