leihen
Vb.
‘gegen die Verpflichtung zur Rückgabe jmdm. etw. geben oder etw. von jmdm. annehmen, borgen’,
ahd.
līhan
‘(ver)leihen, geben’
(9. Jh.),
mhd.
līhen
‘auf Borg nehmen’,
selten
‘auf Borg geben’,
asächs.
līhan,
mnd.
līen,
aengl.
lēon,
anord.
ljā,
got.
leiƕan
wird mit
Lehen
und davon abgeleitetem
lehnen2
(s. d.)
und den
außergerm. Verwandten
aind.
riṇákti
‘läßt, überläßt, gibt auf, entbindet, läßt los’,
rikthá-
‘Nachlaß, Erbschaft’,
rḗkṇaḥ
‘ererbter Besitz, Eigentum, Habe’,
atirēkaḥ
‘Überschuß, Überbleibsel’,
griech.
lé͞ipein
(
λιμπάνειν)
‘verlassen, zurück-, hinterlassen’
(s.
Ellipse),
limpánein
(
λιμπάνειν)
‘(ver)lassen’,
loipós
(
λοιπός)
‘übriggelassen, übrig’,
lé͞imma
(
λεῖμμα)
‘Rest’,
lat.
relinquere
‘zurücklassen’
(s.
Relikt),
reliquus
‘zurückgelassen, übrig’
(s.
Reliquie),
aslaw.
otъlěkъ
‘das Übrige, Rest’,
lichъ
‘übermäßig, über etw. hinaus, Mangel habend’,
russ.-kslaw.
lěkъ
‘Überbleibsel, Rest’,
russ.
lichój
(
лихой)
‘böse, arg, kühn, tapfer’
auf eine Wurzel
ie.
*leiku̯-
‘lassen, zurück-, übriglassen’
zurückgeführt.
Das
Germ. hat den ursprünglichen Bedeutungsumfang auf
‘überlassen’
eingeschränkt.
Die Bedeutung
‘übriglassen, -bleiben’
findet sich bei Formen,
die jetzt zu
ie.
*leip-
(s.
bleiben)
gestellt werden,
möglicherweise aber auf
ie.
*leiku̯-
zurückgehen
(s.
elf).
entleihen
Vb.
‘sich leihen, borgen’,
ahd.
intlīhan
‘aus-, ver-, entleihen’
(8. Jh.),
mhd.
entlīhen
‘auf Borg nehmen oder geben’.
verleihen
Vb.
‘zeitweise zum Gebrauch überlassen, leihen, verborgen, als Auszeichnung feierlich übergeben, auszeichnen’,
ahd.
firlīhan
‘leihweise, als Geschenk geben, gewähren’
(um 800),
mhd.
verlīhen
‘als Darlehen, als Lehen oder in Miete geben, schenken, geben, zuteil werden lassen’;
Verleihung
f.
‘feierliche Zusprechung, Übertragung’
(16. Jh.);
Verleiher
m.
‘wer etw. (gewerbsmäßig) verborgt’,
mhd.
verlīher;
Verleih
m.
‘Unternehmen, das etw. gewerbsmäßig gegen eine Gebühr verleiht’
(1. Hälfte 20. Jh.).
Anleihe
f.
‘(langfristige) Aufnahme einer Geldschuld’,
übertragen
‘Verwendung fremden geistigen Eigentums’
(18. Jh.),
anstelle des älteren
Anlehen
n.,
ahd.
analēhan
‘Anleihe’
(um 800),
mhd.
anlēhen.