Pfand
n.
‘Gegenstand als Bürgschaft, Sicherheitsleistung für eine Forderung’,
ahd.
(8. Jh.),
mhd.
phant,
asächs.
afries.
nl.
pand,
mnd.
mnl.
pant;
Herkunft ungeklärt.
Eine angenommene Entlehnung
des nur im
Kontinentalwestgerm. bezeugten Substantivs
(
anord.
pantr
aus dem
Mnd.)
aus
afrz.
pan
‘Stück Tuch’
(aus
lat.
pannus
‘Stück Tuch, Lappen’),
auch
(
nordafrz.)
‘an einen Gläubiger zur Sicherheit übergebener Vorrat an Tuch’,
daher
‘Sicherheit, Bürgschaft’
(woraus
engl.
pawn),
ist insofern wenig wahrscheinlich,
als die letztgenannte Bedeutung im
Frz.
erst im 13. Jh. auftritt
und der auslautende Dental im
Germ. unerklärt bleibt
(
nordmfrz.
pand,
pant
dürfte vielmehr auf
mnl. Einfluß zurückzuführen sein).
Wenig befriedigend ist auch die Herleitung von
lat.
pactum
‘Vertrag, Vergleich, Abrede’
(s.
↗
Pakt),
da dabei eine nicht nachzuweisende
vlat. Entwicklung über
*panctum
zu
*pantum
vorausgesetzt werden müßte.
Schließlich wird noch Herleitung
(wie bei
↗
Pfennig,
s. d.)
aus
lat.
pondus
‘Gewicht’
erwogen unter Annahme einer Bedeutungsentwicklung zu
‘Münzsicherheit’
(beim Nachwiegen von Geldstücken unterschiedlichen Feingehalts),
vgl.
Knobloch
in: Lingua
26 (1970/71) 311;
die Entlehnung müßte dann sehr früh,
im Unterschied zu
↗
Pfund
(s. d.)
schon vor dem Wandel von
ie.
o
zu
germ.
a
erfolgt sein
und würde nur die auf dem Festland
mit den Römern in Beziehung stehenden germanischen Stämme betroffen haben.
Unterpfand
n.
‘Gegenstand, Geldsumme als Sicherheit’,
übertragen
‘Zeichen, Beweis’,
zuvor
(rechtssprachlich)
‘Gegenpfand, Sicherheit, die der Pfandempfänger dem Verpfänder hinterläßt’,
spätmhd.
underphant.
pfänden
Vb.
‘ein Pfand für eine geldliche Forderung einziehen’,
mhd.
phanten,
phenden
‘jmdm. ein Pfand abnehmen’,
ahd.
phantōn
‘zum Pfande geben’
(9. Jh.).
verpfänden
Vb.
mhd.
verphenden.
Pfändung
f.
mhd.
phandunge,
phendunge.