verpflichten
GrammatikVerb · verpflichtet, verpflichtete, hat verpflichtet
Aussprache
Worttrennung ver-pflich-ten
GrundformPflicht
Wortbildung
mit ›verpflichten‹ als Erstglied:
Verpflichtung
·
mit ›verpflichten‹ als Letztglied:
dienstverpflichten · zwangsverpflichten
Mehrwortausdrücke
Adel verpflichtet
Bedeutungsübersicht
- 1. jmdn., sich durch ein Versprechen, eine feste Zusage binden
- 2. ⟨jmdm., einer Sache verpflichtet sein⟩ jmdm., einer Sache gegenüber zu Dank oder Nachfolge veranlasst sein
- ⟨etw. verpflichtet jmdn. zu etw.⟩ etw. verlangt von jmdm. ein bestimmtes Verhalten
- [gehoben] ⟨jmdn. einer Sache, jmdm. verpflichten⟩ jmdn. durch sein Verhalten, Vorgehen dazu bringen, dass er sich einer Sache gegenüber zur Anerkennung und Befolgung, jmdm. gegenüber zu Dank oder Nachfolge veranlasst sieht
- ⟨sich jmdn. verpflichten⟩
- 3. jmdn. für eine Tätigkeit einstellen
eWDG
Bedeutungen
1.
jmdn., sich durch ein Versprechen, eine feste Zusage binden
Beispiele:
jmdn. bindend, feierlich, eidlich, durch Handschlag, Unterschrift zu etw. verpflichten
jmdn., sich zum Schweigen, zu einer Zahlung, zur Übernahme bestimmter Arbeiten verpflichten
er hat seine Kinder verpflichtet, sein Werk fortzuführen
wir haben uns verpflichtet, uns um den Kranken zu kümmern
die Brigade hat sich vertraglich verpflichtet, den Plan vorfristig zu erfüllen
er ist nicht verpflichtet (= hat nicht die Pflicht), diese Arbeit auszuführen
2.
⟨jmdm., einer Sache verpflichtet sein⟩jmdm., einer Sache gegenüber zu Dank oder Nachfolge veranlasst sein
Beispiele:
jmdm. (zu Dank) verpflichtet sein
jmd. ist jmdm., den Lehren eines Philosophen sein Leben lang verpflichtet gewesen
für diesen Dienst werde ich ihm stets verpflichtet bleiben
⟨etw. verpflichtet jmdn. zu etw.⟩etw. verlangt von jmdm. ein bestimmtes Verhalten
Beispiele:
sein Eid verpflichtete ihn zum Gehorsam
seine Stellung als Leiter dieser Arbeitsgruppe hat ihn verpflichtet, die Verantwortung dafür zu übernehmen
nach dem Gesetz sind wir verpflichtet, so zu handeln
jmd. ist zum Schadenersatz verpflichtet
gehoben ⟨jmdn. einer Sache, jmdm. verpflichten⟩jmdn. durch sein Verhalten, Vorgehen dazu bringen, dass er sich einer Sache gegenüber zur Anerkennung und Befolgung, jmdm. gegenüber zu Dank oder Nachfolge veranlasst sieht
Beispiel:
er hat uns durch seine geschickte Einführung in die Anschauungen des großen Gelehrten diesem Wissenschaftler verpflichtet
⟨sich [Dativ] jmdn. verpflichten⟩
Beispiele:
er hat sich während seiner Amtszeit durch sein entgegenkommendes Verhalten viele Kollegen verpflichtet
durch deine selbstlose Hilfe hast du ihn dir verpflichtet
3.
jmdn. für eine Tätigkeit einstellen
in gegensätzlicher Bedeutung zu entpflichten
Beispiele:
er wurde für dieses Amt verpflichtet
der Schauspieler ist an die Staatsoper, als jugendlicher Held, nach Berlin, auf drei Jahre verpflichtet worden
für das Sinfonieorchester wurden nur die besten Musiker verpflichtet
sich verpflichten
sich vertraglich für eine Tätigkeit binden
Beispiele:
Militär, historischer hat sich auf, für zwölf Jahre verpflichtet
er hatte sich für die Titelrolle verpflichtet
Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat B1.
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Pflicht1 · verpflichten · beipflichten
Pflicht1 f. ‘Aufgabe, Forderung, Anforderung, Verbindlichkeit’, ahd. phliht ‘Fürsorge, Obhut, Auftrag, Gebot’ (um 1000), mhd. phliht(e) ‘Fürsorge, Pflege, Teilnahme, Gemeinschaft, Dienst, Obliegenheit, Sitte’, mnd. mnl. nl. plicht, aengl. pliht ‘Gefahr, Risiko’ ist ein ti-Abstraktum (westgerm. *plehti-) zu den unter pflegen (s. d.) dargestellten Verbformen. Die Ableitung pflichten Vb. ‘sich woran beteiligen, (sich) verpflichten’, mhd. phlihten ‘sich woran halten, richten nach, Anteil nehmen, sich beteiligen’ ist erhalten in den Präfixbildungen verpflichten Vb. ‘jmdn., sich durch eine Zusage binden, jmdn. in Dienst nehmen’, mhd. verphlihten ‘in verbindliche Gemeinschaft setzen, haftbar werden für etw.’, reflexiv ‘versprechen’, und beipflichten Vb. ‘jmdm. zustimmen’ (16. Jh.).
Bedeutungsverwandte Ausdrücke
(jemanden zu etwas) anhalten ·
(jemanden zu etwas) veranlassen ·
(jemanden zu etwas) verpflichten ·
(jemanden) in die Pflicht nehmen ·
(von jemandem etwas) einfordern ●
(jemanden zu etwas) bestimmen Amtsdeutsch ·
(jemanden für etwas) einspannen ugs. ·
(jemanden zu etwas ) verdonnern ugs. ·
(jemanden zu etwas ) vergattern ugs.
Assoziationen |
|
durch Treueschwur binden ·
einschwören (auf) ·
verpflichten (auf)
Assoziationen |
|
anstellen ·
berufen (auf einen Lehrstuhl) ·
beschäftigen ·
einem Bewerber eine Chance geben ·
einstellen ·
engagieren ·
rekrutieren ·
unter Vertrag nehmen ·
verpflichten ●
dingen veraltet ·
anheuern ugs. ·
in Lohn und Brot nehmen geh., veraltet
Unterbegriffe |
Typische Verbindungen zu ›verpflichten‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›verpflichten‹.
Ablösesumme
Arbeitgeber
Assistenztrainer
Bundesligist
Cheftrainer
Dank
Eigentum
Einhaltung
Ersatz
Erstligist
Faulheit
Fußball-Bundesligist
Fußball-Zweitligist
Mittelfeldspieler
Nationalspieler
Neutralität
Spieler
Stürmer
Unterzeichner
Vermieter
Verschwiegenheit
Vertragspartei
Vertragspartner
Zahlung
Zeitsoldat
Zweitligist
berechtigen
berechtigt
gesetzlich
vertraglich
Verwendungsbeispiele für ›verpflichten‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet,
die vorbehaltene Bestimmung zu treffen.
[Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 63]
Die Herren sind nun verpflichtet, zunächst mit
allen Damen am Tisch zu tanzen.
[Oheim, Gertrud: Einmaleins des guten Tons, Gütersloh: Bertelsmann 1957 [1955], S. 263]
Es ist also möglicherweise verpflichtet, gegen
seine bessere Überzeugung zu stimmen.
[Eschenburg, Theodor: Staat und Gesellschaft in Deutschland, Stuttgart: Schwab 1957 [1956], S. 986]
Durch diese Erkenntnis fühlt er sich
verpflichtet, seine Vision in sein eigenes Leben
umzugestalten.
[Jung, Carl Gustav: Psychologische Typen. In: ders., Gesammelte Werke, Bd. VI, Zürich u. a.: Rascher 1967 [1921], S. 436]
Die russische Macht ist verpflichtet, in der
nächsten Zeit Veränderungen zu erzielen.
[Archiv der Gegenwart, 2001 [2000]]
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