Philosophie den Willen betreffend
Beispiele:
Zwar dürfen dem Wertungsakt des Richters auch
voluntative Elemente immanent sein. Deren
Legitimität ist jedoch begrenzt; daß eine Rechtsentscheidung nicht zur
Willensentscheidung werden darf, liegt auf der Hand. [Die Zeit, 08.10.2003]
Bauwerke sprechen zu uns, und ihnen zuzuhören hilft, herauszufinden,
wer wir sein möchten. Die Frage nach der guten Architektur lässt sich
umformulieren in die Frage nach dem guten Leben. Ein Baustil ist so sehr
Bekenntnis, dass ihm ein zutiefst voluntatives Moment
eignet. [Süddeutsche Zeitung, 26.04.2008]
Es geht hierbei nicht um die vegetative Todesfurcht, die die Menschen
mit allen anderen Tieren teilen. Es geht vielmehr um ein
voluntatives Verhältnis zu dem sicheren, wenn
auch zeitlich unbestimmten Ende des Lebens. Die Frage ist, warum die meisten
Menschen nicht sterben wollen. [Die Zeit, 13.01.2000]
[Der Philosoph Wilhelm Dilthey] vertritt
eine »voluntative Daseinstheorie«. Dasein wird
hierbei im Kantischen Sinne als Vorhandensein verstanden. Das »Sein der
Gegenstände ist nur in der Trieb‑ und Willensbezogenheit unmittelbar
gegeben«. [Heidegger, Martin: Sein und Zeit. Tübingen: Niemeyer 1986 [1927], S. 210]
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Jura vorsätzlich, willentlich, absichtlichDWDS
Beispiele:
Für einen Vorsatz braucht man Wissen und Wollen der
Tatbestandsverwirklichung. Das heißt, dass ein Täter die Tat so wollen
und auch alle zur Tat gehörenden Umstände geistig erfassen muss. Man
hätte den Tätern also nachweisen müssen, dass sie den Rentner töten
wollten. Wenn es an diesem voluntativen Element
mangelt, muss man darauf abstellen, was die Täter wissen konnten. Dass
ein Tritt gegen den Kopf tödlich sein kann, dürfte den meisten Menschen
bewusst sein. In der Rechtslehre ist die Frage, inwieweit das Wissen um
eine Tatbestandsverwirklichung das schwerer nachweisbare
voluntative Element verzichtbar macht,
äußerst umstritten. [Das ist eine Hassgeste, 10.07.2008, aufgerufen am 19.08.2020]
Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Täter als sicher annimmt,
dass seine Handlung zu dem Taterfolg führen wird, auch wenn ihm dieser
Erfolg nicht wichtig ist oder er ihn sogar bedauert: A zündet ein
Wohnhaus an, um die Versicherung zu betrügen; dass der Mieter B ums
Leben kommt, tut ihm leid, ist aber »nicht zu vermeiden«. Kompliziert
ist der »bedingte Vorsatz«: Die Rechtsdogmatik trennt zwischen
»kognitivem Element« (Täter weiß, dass der Erfolg eintreten kann) und
»voluntativem Element« (Täter nimmt den
Erfolg »billigend in Kauf«). [Die Zeit, 07.03.2017 (online)]
Wie aber lässt sich im Nachhinein feststellen, welcher Raser den
Tod eines Menschen – gar seinen eigenen – willentlich in Kauf genommen
hat und welcher nicht? Das voluntative
Vorsatzelement wird nicht festgestellt, sondern unterstellt bzw.
zugeschrieben. [Neue Zürcher Zeitung, 10.03.2007]