abhanden
Adv.
‘nicht vorhanden, abwesend’
(14. Jh.),
Zusammenrückung aus der Präp.
ab
‘von’
und dem alten Dativ Plur. von
Hand
(s. d.),
mhd.
(
md.)
abhanden
(umlautlos als Rest eines alten
u-Stammes)
und
ab(e)henden.
Die Fügung geht vom
Md. aus
und wird fast ausschließlich
in Verbindung mit bestimmten Verben wie
bringen,
sein,
in jüngerer Sprache nur noch mit
kommen
verwendet.
vorhanden
Adj.
Adv.
‘verfügbar, existent’
(15. Jh.),
Zusammenrückung aus der Präp.
vor
und dem Dativ Plur. von
Hand,
also eigentlich
‘greifbar’.
zuhand
Adv.
‘alsbald, sogleich’,
Zusammenrückung aus
mhd.
ze hant,
eigentlich
‘zur Stelle, bereit’
(hier hinsichtlich der Zeit);
in neuerer Sprache selten.
Vgl.
ahd.
(Dativ Sing.)
zi henti,
und
(Dativ Plur.)
zi hantun
‘zur Hand, bereit, nahe’
(9. Jh.).
zuhanden
Adj.
‘verfügbar’,
jmdm. zuhanden sein,
Präp.
schweiz.
öst.
‘gegenüber, anläßlich, zu Händen’.