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zueignen

Grammatik Verb
Aussprache 
Worttrennung zu-eig-nen
Wortzerlegung zu- eignen2
Wortbildung  mit ›zueignen‹ als Erstglied: Zueignung
eWDG

Bedeutungen

1.
gehoben jmdm. etw. widmen
Beispiel:
der Dichter hatte sein Werk seinen Kindern zugeeignet
2.
Jura sich widerrechtlich etw. aneignen, etw. widerrechtlich in seinen Besitz nehmen
Beispiel:
der Angeklagte hatte sich etwa 1 000 Euro unrechtmäßig zugeeignet

Thesaurus

Assoziationen
  • (etwas) für jemanden bestimmt haben · (für jemanden) vorgesehen sein · (jemandem etwas) geben wollen · (jemandem etwas) zugedacht haben  ●  (jemandem etwas) zueignen geh.
Synonymgruppe
(sich) (ungerechtfertigterweise) aneignen · (sich) einverleiben · (ungerechtfertigterweise) in seinen Besitz bringen · an sich bringen · an sich nehmen · einheimsen · erbeuten · erjagen · zugespielt bekommen  ●  (sich) zueignen juristisch · kapern fig. · (sich an etwas) gesund stoßen ugs. · (sich) an Land ziehen ugs. · (sich) grabschen ugs. · (sich) greifen ugs. · (sich) gönnen ugs. · (sich) krallen ugs. · (sich) reinpfeifen ugs. · (sich) reinziehen ugs. · (sich) schnappen ugs. · (sich) unter den Nagel reißen ugs. · abgreifen ugs. · absahnen ugs. · abstauben (u.a. Sport) ugs. · einsacken ugs. · einstreichen ugs.
Unterbegriffe
Assoziationen
Synonymgruppe
(etwas) für jemanden bestimmt haben · (für jemanden) vorgesehen sein · (jemandem etwas) geben wollen · (jemandem etwas) zugedacht haben  ●  (jemandem etwas) zueignen geh.
Assoziationen
Synonymgruppe
(jemandem etwas) zudenken · (jemandem etwas) zueignen  ●  (jemandem etwas) widmen Hauptform · (jemandem etwas) dedizieren geh.
Assoziationen
  • eine Widmung (in ein Buch / auf ein Foto) schreiben · eine Widmung daraufschreiben · eine Widmung hineinschreiben  ●  mit einer Widmung versehen Hauptform
  • (jemandem) Achtung erweisen · (jemandem) Ehre erweisen · (jemandem) seine Verehrung zeigen · ehren · verehren  ●  (jemandem) huldigen geh., veraltend

Typische Verbindungen zu ›zueignen‹ (berechnet)

Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›zueignen‹.

Verwendungsbeispiele für ›zueignen‹

maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, wird wegen Diebstahls mit Gefängnis bestraft. [Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 474]
Sie haben Ihr Buch der Mutter zugeeignet »Für unsere Meni«. [Die Zeit, 24.03.1989, Nr. 13]
Er hatte nicht die Absicht, die Kunstwerke sich oder einem anderen zuzueignen. [o. A.: Einhundertfünfundsiebzigster Tag. Mittwoch, 10. Juli 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 13187]
Was der »höheren Kunstbildung« zugeeignet war, mußte notwendig öffentlich sein. [Die Zeit, 27.04.1990, Nr. 18]
Immer muß die Absicht vorhanden gewesen sein, den Gegenstand sich oder einem anderen rechtswidrig zuzueignen. [o. A.: Einhundertfünfundsiebzigster Tag. Mittwoch, 10. Juli 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 13192]
Zitationshilfe
„zueignen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/zueignen>.

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Worthäufigkeit

selten häufig

Wortverlaufskurve

Wortverlaufskurve 1600−1999
Wortverlaufskurve ab 1946

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