zueignen
Bedeutungsübersicht
eWDG
Bedeutungen
1.
gehoben jmdm. etw. widmen
Beispiel:
der Dichter hatte sein Werk seinen Kindern zugeeignet
2.
Jura sich widerrechtlich etw. aneignen, etw. widerrechtlich in seinen Besitz nehmen
Beispiel:
der Angeklagte hatte sich etwa 1 000 Euro unrechtmäßig zugeeignet
Thesaurus
Synonymgruppe
beschenken ·
bescheren ·
gewähren ·
hingeben ·
schenken ·
spendieren ·
springenlassen (Geld) ·
widmen ·
zueignen ·
zuwenden ·
überantworten ·
übergeben ·
überlassen ·
überreichen ●
(jemanden mit etwas) bedenken geh. ·
springen lassen (Geld) ugs.
Assoziationen |
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Synonymgruppe
(sich) (ungerechtfertigterweise) aneignen ·
(sich) einverleiben ·
(ungerechtfertigterweise) in seinen Besitz bringen ·
an sich bringen ·
an sich nehmen ·
einheimsen ·
erbeuten ·
erjagen ·
zugespielt bekommen ●
(sich) zueignen juristisch ·
kapern fig. ·
(sich an etwas) gesund stoßen ugs. ·
(sich) an Land ziehen ugs. ·
(sich) grabschen ugs. ·
(sich) greifen ugs. ·
(sich) gönnen ugs. ·
(sich) krallen ugs. ·
(sich) reinpfeifen ugs. ·
(sich) reinziehen ugs. ·
(sich) schnappen ugs. ·
(sich) unter den Nagel reißen ugs. ·
abgreifen ugs. ·
absahnen ugs. ·
abstauben (u.a. Sport) ugs. ·
einsacken ugs. ·
einstreichen ugs.
Unterbegriffe |
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Assoziationen |
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Synonymgruppe
(etwas) für jemanden bestimmt haben ·
(für jemanden) vorgesehen sein ·
(jemandem etwas) geben wollen ·
(jemandem etwas) zugedacht haben ●
(jemandem etwas) zueignen geh.
Assoziationen |
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Synonymgruppe
(jemandem etwas) zudenken ·
(jemandem etwas) zueignen ●
(jemandem etwas) widmen Hauptform ·
(jemandem etwas) dedizieren geh.
Assoziationen |
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Typische Verbindungen zu ›zueignen‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›zueignen‹.
Verwendungsbeispiele für ›zueignen‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen, wird wegen Diebstahls mit Gefängnis bestraft.
[Zimmermann, Theo: Der praktische Rechtsberater, Gütersloh: Bertelsmann [1968] [1957], S. 474]
Sie haben Ihr Buch der Mutter zugeeignet »Für unsere Meni«.
[Die Zeit, 24.03.1989, Nr. 13]
Er hatte nicht die Absicht, die Kunstwerke sich oder einem anderen zuzueignen.
[o. A.: Einhundertfünfundsiebzigster Tag. Mittwoch, 10. Juli 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 13187]
Was der »höheren Kunstbildung« zugeeignet war, mußte notwendig öffentlich sein.
[Die Zeit, 27.04.1990, Nr. 18]
Immer muß die Absicht vorhanden gewesen sein, den Gegenstand sich oder einem anderen rechtswidrig zuzueignen.
[o. A.: Einhundertfünfundsiebzigster Tag. Mittwoch, 10. Juli 1946. In: Der Nürnberger Prozeß, Berlin: Directmedia Publ. 1999 [1946], S. 13192]
Zitationshilfe
„zueignen“, bereitgestellt durch das Digitale Wörterbuch der deutschen Sprache, <https://www.dwds.de/wb/zueignen>.
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