⟨jmd. beruft jmdn. (irgendwohin) zurück⟩jmdn. (Amtsträger, Diplomaten o. Ä.) anweisen, sich vom gegenwärtigen Aufenthaltsort wieder in sein Heimatland zu begeben, ihn in das Land der entsendenden Organisation zurückbeordern
siehe auch zurückschicken (2)
Beispiele:
Der EU‑Gipfel hatte den Anschlag »in schärfster Weise« verurteilt
und den EU‑Botschafter vorläufig aus Moskau
zurückberufen. [Bild, 24.03.2018]
Er [Boris Johnson] kündigte indirekt an,
den Botschafter zurückzuberufen, sollte er
Premierminister werden. [Die Welt, 11.07.2019]
Das Auswärtige Amt berief seinen
Asienbeauftragten […] aus der
libyschen Hauptstadt Tripolis zurück. [Berliner Zeitung, 21.08.2000]
[…] Lando di Pietro,
ein Goldschmied aus Siena, wurde 1339 von Neapel in seine Heimatstadt
zurückberufen und erhielt einen Dreijahresvertrag
als Dombaumeister, obwohl er bis dahin nicht nachweislich als Architekt
hervorgetreten war. [Neue Zürcher Zeitung, 25.06.1994]
Zum neuen Außenminister der UdSSR wurde der sowjetische Botschafter
in Prag, Boris Pankin, ernannt, den Michail Gorbatschow eilig nach Moskau
zurückberief. [Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.03.1993]
Syrien beruft seinen Botschafter aus Bonn
zurück und verweist drei BRD‑Diplomaten des
Landes. [Neues Deutschland, 29.11.1986]