zuständig
GrammatikAdjektiv · attributiv (in Verbindung mit »sein«)
Aussprache
Worttrennung zu-stän-dig
Wortbildung
mit ›zuständig‹ als Erstglied:
Zuständigkeit · zuständigenorts
·
mit ›zuständig‹ als Letztglied:
allzuständig
· hauptzuständig · unzuständig
eWDG
Bedeutung
zur Bearbeitung einer Sache berechtigt oder verpflichtet, kompetent, maßgebend
Beispiele:
die zuständige Behörde hatte die Anträge genehmigt
für diesen Fall ist eine andere Stelle zuständig
wie von zuständiger Seite mitgeteilt wurde, verläuft die Epidemie ohne Komplikationen
sich zuständig fühlen
Dieses Wort ist Teil des Wortschatzes für das Goethe-Zertifikat B1.
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
Etymologie
Etymologisches Wörterbuch (Wolfgang Pfeifer)
stehen · gestanden · abstehen · Abstand · auferstehen · Auferstehung · aufstehen · Aufstand · aufständisch · ausstehen · Ausstand · Außenstände · beistehen · Beistand · bestehen · Bestand · beständig · Bestandteil · einstehen · Einstand · entstehen · gestehen · eingestehen · zugestehen · geständig · Geständnis · Umstand · unterstehen1 · Unterstand · unterstehen2 · vorstehen · Vorsteher · Vorstand · zustehen · Zustand · zuständig
stehen Vb. ‘auf die Füße gestellt sein, auf einer Stelle verharren’ geht zurück auf ahd. (8. Jh.), mhd. stēn, woraus (bei Überführung in die regelmäßige Konjugation mit zur Silbentrennung und wohl auch als Dehnungszeichen nach dem Muster von sehen, s. d., eingefügtem h) stehen (zuerst md. 14. Jh.) wird. Ahd. mhd. stēn ist eine (wohl unter dem Einfluß von ahd. mhd. gēn neben gān, s. gehen, entstandene) Nebenform zu ahd. (8. Jh.), mhd. asächs. mnd. stān, mnl. staen, nl. staan, schwed. stå. Daneben besteht ein nasalierter und Dentalerweiterung aufweisender Stamm germ. *stand- in ahd. stantan (8. Jh.), mhd. standen, asächs. standan, mnl. standen, afries. stonda, aengl. standan, engl. to stand, anord. standa, got. standan (wozu auch Stand und mit sekundärem Ablaut Stunde, s. d., gehören). Wie Präteritalformen ohne n (got. stōþ, stōþum, aengl. stōd, stōdon, engl. stood ‘stand, standen’) zeigen, war der Nasal in germ. *stand- ursprünglich nur präsensbildend. Verwandt sind aind. sthā- ‘stehen’, tíṣṭhati ‘steht’, griech. histánai, Aorist stḗnai (ἱστάναι, στῆναι) ‘stellen’, lat. stāre ‘stehen’, air. tair(ṡ)issiur ‘stehe, bleibe stehen’, lit. stóti ‘sich (hin)stellen, treten’, aslaw. stojati, russ. stoját’ (стоять) ‘stehen’, aslaw. stati ‘sich stellen’, russ. stat’ (стать) ‘werden, anfangen, sich stellen’. Man vereinigt alle Formen unter einem Wurzelansatz ie. *stā, *stə- ‘stehen, stellen’ und betrachtet die aspirierte Tenuis (th) des Aind. als Neuerung gegenüber der ie. Ausgangsform. Das ā in den Kurzformen des germ. Verbs (statt eines lautgesetzlich zu erwartenden germ. ō) geht auf eine frühe Angleichung an das unter gehen (s. d.) behandelte, zur Wurzel ie. *g̑hē-, *g̑hēi- gehörende Gegenwort zurück (vgl. ahd. mhd. gān, s. oben). An die Wurzel ie. *stā- bzw. deren unterschiedliche Erweiterungen schließen sich eine Vielzahl von Wörtern an (s. z. B. Stadel, Stadt, Statt, Staude, stauen, staunen, stet, Steuer1 f. Steuer2 n., stieren, Stuhl, stur, Stute, stützen). gestanden Part.adj. ‘erfahren, gesetzt’ (ein gestandener Mann), spätmhd. gestanden ‘groß, erwachsen’, also wohl ‘zum Stehen gekommen’. abstehen Vb. ‘von etw. ablassen, abgehen, von etw. entfernt sein’, seit dem 16. Jh. auch ‘durch langes Stehen an Qualität verlieren, verderben’, mhd. abestān, abestēn, auch ‘absteigen’ (vom Pferd); Abstand m. ‘Distanz, Entfernung’ (17. Jh.), ‘das Ablassen, Aufgeben von etw.’ (15. Jh.), Abstand nehmen von etw. ‘auf etw. verzichten’ (19. Jh.). auferstehen Vb. ‘vom Tode wieder erstehen’, ahd. ūfirstantan, -stān, -stēn (9. Jh.), mhd. ūferstān ‘aufstehen, sich erheben, vom Tode auferstehen’; Auferstehung f. ‘Wiedererwecktwerden vom Tode’ (15. Jh.); vgl. mhd. ūferstandunge. aufstehen Vb. ‘sich erheben’, ahd. ūfstantan, -stān, -stēn (9. Jh.), mhd. ūfstān, auch ‘jmdm. aufkündigen, aus dem Dienst treten’; Aufstand m. ‘Erhebung, Empörung, Aufruhr’, spätmhd. ūfstant; aufständisch Adj. ‘aufrührerisch, sich erhebend, empörend’ (19. Jh.). ausstehen Vb. ‘fällig, zu zahlen sein’ (14. Jh.), ‘weggehen, seinen Dienst verlassen, eine Verpflichtung erfüllen’ (15. Jh.), ‘etw. bis zum Ende durchstehen, ertragen, aushalten’ (16. Jh.), mhd. ūʒstān, -stēn ‘aus-, wegbleiben, ausruhen (vom Pferd)’; Ausstand m. ‘Arbeitsniederlegung, Streik’; seit dem 17. Jh. im Obd. (zunächst im Bair.) in der speziellen Bedeutung ‘Ausscheiden aus einem Dienst, einer Stellung’ (Gegensatz Einstand, s. unten); seit den 80er Jahren des 19. Jhs. auf Arbeitsniederlegungen bezogen; in dieser Bedeutung seit etwa 1890 allgemein verbreitet neben dem aus dem Engl. entlehnten Konkurrenzwort Streik (s. d.). Außenstände Plur. ‘fälliges, noch nicht (zurück)gezahltes Geld’ (19. Jh.); älter Ausstände Plur., Ausstand m., mhd. ūʒstant ‘ausstehendes Geld’. beistehen Vb. ‘unterstützen, helfen’, ahd. bīstantan, -stān, -stēn (9. Jh.), mhd. bīstān ‘dabeistehen, Hilfe leisten’; Beistand m. ‘Hilfe, Unterstützung’, spätmhd. bīstant. bestehen Vb. ‘(auf längere Zeit) existieren, vorhanden sein, erfolgreich zum Ende führen’, ahd. bistantan, -stān, -stēn ‘bleiben, verharren’ (9. Jh.), mhd. bestān, bestēn ‘stehenbleiben, standhalten, umstehen, entgegentreten, feindlich angreifen, etw. unternehmen’; Bestand m. ‘Dauer, Existenz, Vorrat’, frühnhd. bestant (Anfang 15. Jh.), auch ‘Waffenstillstand, Pacht’; vgl. ahd. bistentida f. (10. Jh.); beständig Adj. ‘dauerhaft, immer wiederkehrend, festbleibend’, mhd. bestendec; Bestandteil m. ‘Teil eines Ganzen, einer größeren Einheit’ (18. Jh.). einstehen Vb. ‘für etw. eintreten, bürgen, etw. verantworten’ (18. Jh.), frühnhd. ‘in eine Gemeinschaft eintreten, einen Dienst antreten’, spätmhd. īnstān (substantiviert) ‘das In-sich-selbst-Sein’; Einstand m. ‘Amts-, Dienstantritt, Eintrittsleistung, -geld, Eintrittsschmaus’, spätmhd. īnstant ‘Vorkaufsrecht, Einstellung der Gerichtsverhandlung’. entstehen Vb. ‘sich entwickeln, hervorgehen’, ahd. intstantan, -stān, -stēn ‘verstehen’ (8. Jh.), mhd. entstān, -stēn ‘verstehen, wahrnehmen, merken’, vom Mhd. an auch (gemäß den unterschiedlichen Verwendungen von ent-, s. d.) ‘sich von etw. wegstellen, entgehen, mangeln’ (so bis ins 19. Jh.) und ‘zu sein beginnen, werden’. gestehen Vb. ‘bekennen, nicht leugnen’, ahd. gistantan, -stān, -stēn ‘(be)stehen, fest-, stillstehen, beruhen, aufhören, anfangen, standhalten’ (9. Jh.), mhd. gestān, -stēn, auch ‘sich stellen, treten, beistehen, zugestehen, wozu stehen, bekennen (vor Gericht), kosten’; eingestehen Vb. ‘bekennen’ (18. Jh.); zugestehen Vb. ‘gewähren, einräumen’ (17. Jh.); vgl. mhd. zuogestēn ‘mit jmdm. einmütig sein, zur Seite stehen’; geständig Adj. ‘seine Schuld bekennend’ (16. Jh.), mhd. gestendec ‘beständig, unveränderlich, einwilligend, zustimmend, hilfreich’; Geständnis n. ‘Bekenntnis der Schuld, das Eingestehen’ und ‘das Eingestandene’ (17. Jh.). Umstand m. ‘besondere Lage, Sachverhalt’ (15. Jh.), in (gesegneten, anderen) Umständen sein ‘schwanger sein’ (17. Jh.), ‘Umschweif, Umständlichkeit’ (15. Jh.), (keine) Umstände (‘Umständlichkeiten’) machen (16. Jh.), ‘(keine) Mühe, Förmlichkeit machen’ (18. Jh.); vgl. mhd. umbestant ‘was, wer herumsteht’ (kollektiver Sing.). unterstehen1 Vb. ‘unter einem Schutzdach stehen, sich unterstellen’, spätmhd. understān, -stēn; Unterstand m. ‘Unterkunft, wo man sich unterstellt, Schutz’ (16. Jh.), militärisch ‘abgedeckter Schutzraum’ (19. Jh.), spätmhd. understant ‘Stütze, Hilfe’. unterstehen2 Vb. ‘untergeordnet, unterstellt sein’ (17. Jh.), reflexiv ‘wagen, sich erlauben, erdreisten’ (16. Jh.), ahd. untarstantan, -stān, -stēn ‘haltmachen, zukommen’ (8. Jh.), mhd. understān, -stēn ‘zustande bringen, bewirken, bestehen, bekämpfen’, reflexiv ‘etw. unternehmen, sich einer Sache unterziehen’. verstehen s. d. vorstehen Vb. ‘hervorragen, an der Spitze stehen, leiten’, ahd. forastantan, -stān, -stēn ‘voranstehen, sich auszeichnen, vorhanden sein’ (9. Jh.), mhd. vorestān, -stēn ‘bevorstehen, sorgen für, regieren’; Vorsteher m. ‘Leiter’ (16. Jh.); Vorstand m. ‘Leitungsgremium, Leiter’ (Anfang 19. Jh.), älter ‘Verteidiger, Bürge’ (15. Jh.), ursprünglich auch ‘Zustand des Stehens vor einem anderen oder etw. anderem, Bürgschaft, erste Stelle’ (16. Jh.). Widerstand, widerstehen s. wider. zustehen Vb. ‘von Rechts wegen gebühren, Anspruch auf etw. haben’ (15. Jh.), mhd. zuostān, -stēn ‘verschlossen sein, zu einem treten, ihm beistehen, zukommen, angehören, zuständig sein’; Zustand m. ‘Art und Weise, Verhältnisse, worin sich Personen und Dinge befinden’ (17. Jh.), älter ‘Hinzugehöriges, Dabeistehendes’ (15. Jh.); zuständig Adj. ‘zur Sache gehörig, kompetent’, auch ‘dazugehörig’ (16. Jh.), ‘zeitlich bevorstehend’ (17. Jh.).
Typische Verbindungen zu ›zuständig‹ (berechnet)
Detailliertere Informationen bietet das DWDS-Wortprofil zu ›zuständig‹.
Verwendungsbeispiel für ›zuständig‹
maschinell ausgesucht aus den DWDS-Korpora
Die zuständige Stelle hat die Durchführung der Umschulung zu überwachen.
[o. A.: Berufsbildungsgesetz (BBiG). In: BGBl I, 14.08.1969, S. 6244]
Zweifellos ein selbstbewußter Charakter, der den größten Wert darauf legte, alles zu wissen, was vorging, womöglich noch vor den zuständigen Beamten.
[Werfel, Franz: Die Vierzig Tage des Musa Dagh I, Stockholm: Bermann – Fischer 1947 [1933], S. 32]
Es lag nahe, dafür deshalb das weltliche Regiment als zuständig anzusehen.
[Iserloh, Erwin u. a.: Reformation, katholische Reform und Gegenreformation. In: Jedin, Hubert (Hg.) Handbuch der Kirchengeschichte, Berlin: Directmedia Publ. 2000 [1967], S. 7125]
So löste er, kaum im Amt, die für die politische Planung zuständige Abteilung auf.
[Die Zeit, 02.09.1999, Nr. 36]
Soweit es dabei um die Schulen geht, ist der Bund natürlich nicht zuständig.
[Die Zeit, 10.09.1998, Nr. 38]
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